Grünen-Fraktionschef und Steuern: Anton Hofreiter zahlt jahrelang keine Zweitwohnsteuer
Anton Hofreiter, Grünen-Fraktionschef im Bundestag, hat jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung in Berlin gezahlt. Das sei ein Fehler, den er bedaure, sagte Hofreiter über das Steuervergehen.
Einer der profiliertesten Kritiker von Steuerhinterziehung im Bundestag hat sich nun selbst dieses Vergehens schuldig gemacht. „Ich bedauere meinen Fehler sehr und entschuldige mich“, erklärte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter am Sonnabend auf seiner Homepage. Bei Hofreiter, der noch vor wenigen Monaten sehr scharfe Attacken auf den inzwischen wegen hohen Millionenbeträgen verurteilten Steuerhinterzieher Uli Hoeneß ritt, handelt es sich offenbar nur um die vergleichsweise geringe Summe von rund 2.500 Euro. Fällig wurde sie, weil der Grünen-Politiker jahrelang für seine Zweitwohnung in Berlin keine Steuern zahlte.
Hofreiter selbst erklärte, er sei Anfang der Woche durch eine Anfrage der „Bild“-Zeitung auf einen „folgenreichen Fehler“ aufmerksam geworden. Nach seiner Wahl in den Bundestag im Jahr 2005 habe er es nach der Anmietung einer Wohnung in der Hauptstadt versäumt, diese ordnungsgemäß als Zweitwohnung zu melden.
In Berlin werden laut kommunaler Abgabenordnung anders als in anderen Bundesländern für Zweitwohnungen Steuern fällig. Die Steuer in Hohe von fünf Prozent der Nettokaltmiete muss jeweils ein Mal im Jahr am 15. Juli zahlen, wer in der Hauptstadt länger als ein Jahr eine Zweitwohnung hält.
„Ich bin sehr zerknirscht, dass sich die Anmeldung dann einfach aus den Augen verloren habe“, erklärte der Fraktionschef. Weil er die Wohnung nicht gemeldet habe, habe er auch die Zweitwohnungssteuer nicht abgeführt. Er bedauere dies sehr. Nun könne er den Fehler „nicht ungeschehen machen, sondern nur beheben“. Deshalb habe er die Anmeldung nachgeholt und zudem 2.475 Euro an Zweitwohnungssteuer an das zuständige Finanzamt nachgezahlt.
Der Vorgang wird für Hofreiter politische und juristische Folgen sowie möglicherweise weitere finanzielle Folgen haben, obwohl es sich um ein Versehen und nicht um eine vorsätzliche Tat zu handeln scheint. Wenn der Fraktionschef, der gern in hohem moralischen Ton urteilenden Grünen spricht, künftig im Plenum des Bundestages über Steuerhinterziehung oder andere Vergehen reden wird, dürfte ihm der Hohn und Spott aus den Reihen anderer Fraktionen sicher sein.
Der Verstoß des bayerischen Abgeordneten gegen die Meldepflicht stellt einen Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Zudem muss der Grünen-Politiker sich auch auf eine Geldbuße des Finanzamtes einstellen. Laut „Bild“-Zeitung müssen beim Verdacht einer Streuer-Straftat eines Bundestagsabgeordneten die Verfahren vom Finanzamt an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Diese könnte das Verfahren zum Beispiel wegen geringer Schuld einstellen und eine Geldbuße verhängen. Eine Sprecherin der Grünen-Fraktion konnte am Sonnabend keine Angaben dazu machen, ob der Fall vom Finanzamt tatsächlich in die Hände der Staatsanwaltschaft übergeht.