Rechtsterrorismus: Anklage gegen Zschäpe erhoben
Im Verfahren zu den Taten der Terrorgruppe NSU hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Personen erhoben. Das bestätigte das Oberlandesgericht München am Montag.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe erhoben. Der Fall soll in München vor dem Staatsschutzsenat verhandelt werden, wie das Oberlandesgerichts München am Donnerstag mitteilte.
Wie der Tagesspiegel schon am Dienstag berichtete, hat Generalbundesanwalt Harald Range die mehrere hundert Seiten umfassende Anklageschrift gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) unterschrieben, das Material wurde zusammen mit über 1000 Ordnern voller Ermittlungsakten an das Oberlandesgericht München geschickt. Dort wird sich der Staatsschutzsenat unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl mit dem Fall befassen. Zu den vier weiteren Beschuldigten zählt nach Informationen des Tagesspiegels der mutmaßliche NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben. Er und Zschäpe sind die einzigen Beschuldigten aus dem NSU-Komplex, die noch in Untersuchungshaft sitzen.
Die Terrorgruppe ist aus Sicht der Ermittler für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubdelikte verantwortlich. Bei den Verbrechen starben neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutschstämmige Polizistin. Außerdem wurden mehr als 20 Menschen verletzt. Die mutmaßlichen Haupttäter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, hatten sich am 4. November 2011 nach einem Bankraub im thüringischen Eisenach erschossen. Zschäpe zündete am selben Tag die Unterkunft des Trios im sächsischen Zwickau an. Vier Tage später stellte sie sich in Jena der Polizei. Wohlleben wurde am 29. November 2011 in Jena festgenommen. Er soll daran beteiligt gewesen sein, dem NSU die Waffe der Marke Ceska zu beschaffen, mit der Mundlos und Böhnhardt die neun Migranten erschossen.
Ebenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass in Berlin noch im Juni zahlreiche Akten des Verfassungsschutzes über Rechtsextremisten geschreddert worden sind. Damals war bereits bundesweit über den NSU und Neonazi-Helfer diskutiert worden, dennoch hat der Berliner Verfassungsschutz die Akten vernichtet, die wegen der üblichen Zehn-Jahres-Frist nicht mehr aufbewahrt werden sollten. Eine Sprecherin der Behörde sagte, man habe keine Anhaltspunkte, dass es darin einen NSU-Bezug gegeben habe. Allerdings ging es in den Akten offenbar um die Rechtsrockband „Landser“, aus deren Umfeld auch der Polizei-V-Mann und mutmaßliche NSU-Helfer Thomas S. stammte. Hinzu kommt, dass der Berliner Landesarchivar die Akten als historisch wertvoll einstufte und um deren Aufbewahrung bat. Das Vernichten sei ein Versehen gewesen, sagte die Verfassungssprecherin. Der NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss hatte alle Daten über derartige Vorgänge vom Senat verlangt – und ist von der Berliner Innenverwaltung am Dienstag informiert worden. Die Rechtsextremismusexpertin der Berliner Grünen, Clara Herrmann, forderte „endlich volle Aufklärung“. Noch hat der Senat die meisten Fragen der Opposition im Abgeordnetenhaus zur V-Mann-Affäre nicht beantwortet.