Neue Datenschutzbeauftragte: Andrea Voßhoff im Stand-by-Modus
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar scheidet nach zehn Jahren aus seinem Amt aus. Noch gibt es keinen Nachfolger, aber Gerüchte. Wer ist im Gespräch – und was passiert, wenn sich keiner findet?
Zehn Jahre war Peter Schaar Bundesdatenschutzbeauftragter. Nun scheidet er turnusgemäß aus dem Amt. An sich ein normaler Vorgang. Nur gibt es ein Problem: Noch ist kein Nachfolger für den 2003 von den Grünen vorgeschlagenen Schaar gefunden. Er selbst hat vor einem zu langen Vakuum an der Spitze seiner Behörde gewarnt. Schaar könnte noch eine Weile geschäftsführend im Amt bleiben, doch das will das Bundesinnenministerium, dem Schaars Behörde untersteht, nicht.
Am Donnerstag meldete die „Bild“-Zeitung, dass eine Nachfolgerin für Schaar gefunden sei: die brandenburgische CDU-Politikerin Andrea Voßhoff. Allerdings wollen weder Union noch SPD diese Personalie bestätigen. Schließlich ist die Position des Datenschutzbeauftragten auch Teil des Personalpakets, das die Spitzen der drei Parteien in diesen Tagen für eine große Koalition schnüren. Voßhoff ist zwar in der Tat eine Favoritin des Bundesinnenministeriums, allerdings möglicherweise nicht die einzige. Auch gibt es wohl noch keine konkrete Abstimmung über diese Position zwischen Union und SPD.
Wer aber ist Andrea Voßhoff? Die 55-Jährige ist gebürtig aus dem Emsland und Rechtsanwältin. Sie war von 1999 bis 2005 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Brandenburg. 1998 zog sie in den Bundestag ein und wurde im April 2010 rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Sie war Mitglied im Wahlausschuss, der die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts bestimmt. Bisher schaffte Voßhoff den Einzug in den Bundestag immer über die Landesliste ihrer Partei. Doch Platz zwei langte bei der Wahl im September nicht mehr. Und in ihrem Wahlkreis unterlag sie einem prominenten Sozialdemokraten: Frank-Walter Steinmeier. Zeit hätte Voßhoff also für das Amt.
Wenn sich Union und SPD doch auf sie verständigen sollten, könnte es ganz schnell gehen mit der Wahl. Schon in der kommenden Woche könnte das neue Kabinett zusammenkommen, sie vorschlagen und dann vom Bundestag wählen lassen. Auch der tagt in der kommenden Woche.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte kümmert sich, wie der Name schon sagt, um Angelegenheiten des Datenschutzes bei Bundesbehörden und Telekommunikationsdiensten. Er ist aber auch Beauftragter für Informationsfreiheit. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Anders als seine Kollegen auf Landesebenen hat er aber keine direkten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz. Er kann beispielsweise keine Bußgelder verhängen. Diesen Zustand hat Schaar oft beklagt und insgesamt mehr Unabhängigkeit für seine Behörde gefordert.
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