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Um das Sondervermögen hatte es viel Diskussion gegeben.
© Sebastian Gollnow/dpa
Update

Nach dreistündigen Verhandlungen: Ampel-Koalition und Union einigen sich bei Bundeswehr-Sondervermögen

Der Streit um den 100-Milliarden-Euro-Sondertopf für die Bundeswehr ist beigelegt. Damit wird der Weg frei für die Anschaffung moderner Rüstungsgüter.

Die Regierungskoalition und die Union haben sich auf Details des geplanten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr geeinigt. Das teilten beide Seiten am Sonntagabend nach mehr als dreistündigen Verhandlungen im Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Die Gespräche seien „heute Abend erfolgreich beendet“ worden.

Das Grundgesetzes solle zur Schaffung des Sondervermögens mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit geändert und ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens auf den Weg gebracht werden, wie aus der schriftlichen Mitteilung, die vom Ressort von Finanzminister Christian Lindner (FDP) verbreitet wurde, hervorgeht.

„Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird“, hieß es dort weiter. „Dabei wird das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der Nato im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.“

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Unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben werde mit dem vereinbarten Gesetz beschlossen. Ein beratendes Gremium des Haushaltsausschusses werde dies begleiten.

Außerdem werde die Regierung eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. „Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“

Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen worden sei, würden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen Nato-Fähigkeitsziele bereitgestellt. „Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.“

Lindner lobt „einmaligen finanziellen Kraftakt“

Finanzminister Lindner sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass aus seiner Sicht zwei Ziele erreicht worden seien. „Erstens stärken wir die Bundeswehr in einem einmaligen finanziellen Kraftakt“, so Lindner.

„Zweitens stellen wir solide Staatsfinanzen sicher, indem die Schuldenbremse des Grundgesetzes erhalten bleibt.“ Durch die Verankerung in der Verfassung werde der „besondere Ausnahmecharakter“ für die Bundeswehr betont. Das sei zur Bekämpfung der Inflation wichtig.

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Auch die Union im Bundestag begrüßte die Einigung. „Die 100 Milliarden fließen vollständig in die Bundeswehr. Das ist aus unserer Sicht der Kernpunkt“, sagte Unions-Haushälter Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur.

Kreditaufnahmen an Schuldenbremse vorbei

Umgesetzt werden soll so die Ankündigung massiver Aufrüstung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die er am 27. Februar im Bundestag machte. Scholz hatte gesagt, der Bundeshaushalt werde das Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten.

Von nun an würden Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in die Verteidigung investiert. Daraus ergab sich Deutungsspielraum darüber, ob 100 Milliarden plus zwei Prozent gelten oder beides quasi verrechnet werden solle.

Die Verhandlungen mit der oppositionellen Union waren nötig, weil das Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden soll. Auf diesem Weg sollen an der Schuldenbremse vorbei Kredite aufgenommen werden können. Für die Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, die die Koalition nicht allein aufbringen kann.

Streit um Finanzierung beigelegt

Als ein zentraler Knackpunkt hatte sich die genaue Verwendung des Geldes erwiesen. Die Union wollte klargestellt haben, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird. Die Grünen wollten, dass mit den 100 Milliarden auch Cyberabwehr sowie Unterstützung für Partnerstaaten finanziert wird.

Nun wurde zwar vereinbart, dass auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern ergriffen werden - aber „aus dem Bundeshaushalt finanziert“, also nicht aus dem Sondervermögen.

Bereits im Vorfeld verlautete aus den Regierungsfraktionen, dass die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels - anders als das Sondervermögen - wohl nicht im Grundgesetz verankert werden solle. Der Hauptgrund sei, dass das Bruttoinlandsprodukt bei der Haushaltsfestsetzung noch gar nicht bekannt sei und eine Verletzung des Grundgesetzes vermieden werden solle. Das Statistische Bundesamt teilt das Ergebnis von Berechnungen zum BIP rund 15 Tage nach Ablauf eines Jahres mit. (dpa)

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