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Politik: Amigo-Affäre: Justiz will gegen Schmid ermitteln Verdacht gegen ehemaligen CSU-Fraktionschef

Berlin - Die Verwandtenaffäre von Landtagsabgeordneten in Bayern hat inzwischen auch die Justiz auf den Plan gerufen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg will gegen den zurückgetretenen CSU- Fraktionschef Georg Schmid ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Berlin - Die Verwandtenaffäre von Landtagsabgeordneten in Bayern hat inzwischen auch die Justiz auf den Plan gerufen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg will gegen den zurückgetretenen CSU- Fraktionschef Georg Schmid ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies teilte sie dem Parlament nach Angaben der Landtags-Pressestelle mit. Offenbar besteht der Verdacht, dass Schmid gegen Sozialversicherungsgesetze verstoßen und seine Frau als Scheinselbstständige beschäftigt hat. Im Raum steht neben Untreue auch der Verdacht des Vorenthaltens und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wollte dazu keine Stellung nehmen.

Allerdings hatte der CSU-Politiker selbst zugegeben, seine Ehefrau über viele Jahre als selbstständige Bürokraft gegen Rechnung beschäftigt und ihr monatlich bis zu 5500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt zu haben. Ende April musste er den Fraktionsvorsitz abgeben. Auf Drängen von CSU-Chef Horst Seehofer verzichtete er dann auch auf seinen Posten als Kreisvorsitzender und kündigte an, nicht mehr für den Landtag zu kandidieren.

Außerhalb Bayerns muss sich nun auch ein prominenter SPD-Bundestagsabgeordneter für die Beschäftigung einer Mitarbeiterin rechtfertigen, mit der ihn ein privates Verhältnis verbindet. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Gernot Erler, bestätigte, dass er in seinem Freiburger Wahlkreisbüro seine Lebensgefährtin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis stehe im Einklang mit dem Abgeordnetengesetz und den Rechtsvorschriften des Bundestages, sagte Erler der „Stuttgarter Zeitung“. Er habe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gebeten, ihm dies zu bestätigen. Die Umstände der Beschäftigung seien in seinem Wahlkreis „seit Jahren bekannt“.

Eine Sprecherin des Bundestages sagte, rein rechtlich sei Erlers Verhalten korrekt. Untersagt sei die Bezahlung von Mitarbeitern aus Steuergeldern nur, wenn diese mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert seien. Uneheliche Lebensgefährten würden durch die Regelung nicht erfasst. Allerdings habe deren Beschäftigung „ein Geschmäckle“. Zuvor hatte es bereits Kritik an der Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär (CSU) gegeben, die ihren Lebensgefährten bis kurz vor der Hochzeit für sich arbeiten ließ. Von weiteren vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen ist der Bundestagsverwaltung nichts bekannt. Man könne dies aber auch nicht recherchieren, sagte die Sprecherin. Bundestagspräsident Lammert wollte sich zu dem neuen Fall nicht äußern.

Der älteste Sohn des einstigen CSU- Chefs Franz Josef Strauß, verteidigte die Verwandtenbeschäftigung auf Staatskosten. Nach den Grundsätzen des freien Mandats könne sich „ein Abgeordneter als Mitarbeiter aussuchen, wen er will“, schrieb Max Strauß in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. hmt/raw

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