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In der Hand eines alten Menschen liegt eine Euro-Münze
© dpa

Mütterrente: Am Ende stärker belastet?

Mit der Mütterrente sollen Erziehungsleistungen besser honoriert werden. Doch manche Minirentner könnte dies teuer zu stehen kommen.

Auf Druck der Union hat sich die Koalition vorgenommen, die Kindererziehungszeiten älterer Mütter oder Väter bei der Rente besser zu honorieren. Doch wenn sie bei der Gesetzgebung nicht aufpasst, könnte es sein, dass ein Teil der Betroffenen durch die Erhöhung der so genannten Mütterrente nicht besser, sondern schlechter gestellt wird.

Der Grund dafür liegt in der Krankenversicherungspflicht. Bis zu einem Monatsbezug von 395 Euro haben gesetzlich versicherte Rentner grundsätzlich Anspruch auf Familienmitversicherung. Das heißt, sie müssen sich als Minirentner nicht selber krankenversichern, sondern sind - sofern sie nicht bereits vorrangig in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind oder noch andere eigene Einkünfte haben - über ihren besser verdienenden Ehepartner abgesichert. Ist diese Einkommensgrenze überschritten, müssen sie auf ihre Rente eigene Beiträge zahlen. Betroffen davon sind alle diejenigen, die vor ihrer Rente nicht lange genug gesetzlich krankenversichert waren. Sie müssen sich dann nämlich freiwillig versichern – und zur Berechnung ihrer Beiträge wird nicht etwa ihr tatsächlicher Rentenbezug, sondern ein fiktives Einkommen von 921,67 Euro (Stand 2014) zugrunde gelegt.

Kosten von fast 100 Euro im Monat

Durch die geplante Mütterrenten-Aufstockung könnten Minirentner diese festgelegte Einkommensgrenze überschreiten – und hätten dann für ihre Krankenversicherung selber zu zahlen. Für freiwillig Versicherte wäre das ein Eigenanteil von mindestens 75 Euro im Monat. Für die Pflegeversicherung kämen noch 19 Euro dazu. Die höhere Mütterrente (der Aufschlag soll im Westen rund 28, im Osten rund 24 Euro monatlich betragen) wäre in diesem Fall mehr als aufgefressen.

Ob dieses Problem auftreten könnte und wie viele Rentner davon betroffen wären, vermochte das Arbeitsministerium am Donnerstag nicht zu beurteilen. Man könne dem Gesetzentwurf, der gerade erarbeitet werde, nicht vorgreifen, sagte eine Sprecherin. Die Mütterrente werde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zum Juli 2014 in Kraft treten.

Eine Auslegungssache

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, auf Sozialleistungen zu verzichten, wenn man sich dadurch finanziell verschlechtert. Die Rentenversicherung verweist aber auf eine Bestimmung des fünften Sozialgesetzbuches, wonach bei Renten „der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt“ werde. Demnach müsse auch „der Rentenbetrag, der sich aus dem zusätzlichen Entgeltpunkt für die Kindererziehungszeit als Mütterrente ergeben würde, bei der Prüfung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung unberücksichtigt bleiben“, meinte ein Sprecher. Verständlicher ausgedrückt: Durch die Mütterrente würden Rentner ihre Familienversicherung nicht verlieren. Allerdings falle die Auslegung dieser Vorschrift „in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen“.

Deren Spitzenverband wiederum sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Er müsse darauf achten, dass der Paragraf auch für die Mütterrente gelte, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Es werde „ganz genau darauf ankommen, wie die Gesetzgebung die Mütterrente und ihre Auswirkungen definiert“.

Rainer Woratschka

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