Platzvergabe im NSU-Prozess: Alles auf Los
Der Zufall hat entschieden, welche Medien beim Prozess gegen Beate Zschäpe und andere mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe NSU in München dabei sein werden. Kann das Verfahren nun beginnen?
Am größten Prozess zu rechtsextremem Terror in der Geschichte der Bundesrepublik werden vermutlich viele bekannte Medien nicht oder nur über Umwege teilnehmen können. Das hat es bislang bei Verfahren gegen militante Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten nicht gegeben. Das vom Oberlandesgericht München nun für den NSU-Prozess gewählte Losverfahren für 50 reservierte Plätze im NSU-Prozess berücksichtigt weder die spezielle Sachkunde eines Mediums noch die Reichweite einer Zeitung. Andererseits gibt es nun, im Unterschied zum ersten Akkreditierungsverfahren, feste Sitzplätze für ausländische Journalisten, deren Landsleute vom NSU getötet oder verletzt wurden.
Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer
des Losverfahrens?
Zu den Gewinnern zählt auf jeden Fall die türkische Zeitung „Sabah“. Sie hatte mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht erreicht, dass der 6. Strafsenat des OLG München das Resultat des ersten Akkreditierungsverfahrens stornierte. Hatte im März kein einziger türkischer Journalist einen der 50 reservierten Plätze erhalten, kommen nun vier Medien aus der Türkei zum Zuge. Neben der „Sabah“ sind das die Zeitungen „Hürriyet“ und „Evrensel“ sowie die Nachrichtenagentur „Ihlas Haber Ajansi (IHA)“. Und der griechische Rundfunksender ERT erhielt einen sicheren Platz. Der NSU hatte außer acht Migranten türkischer Herkunft auch einen Griechen ermordet. Beim ersten Akkreditierungsverfahren hatte sich allerdings überhaupt kein griechisches Medium beworben. Gewonnen hat allerdings auch eine Zeitschrift wie „Brigitte“, die jetzt einen reservierten Platz hat – ohne bislang mit einer regelmäßigen Berichterstattung über Rechtsextremismus aufgefallen zu sein.
Verloren haben jetzt vor allem deutsche Printmedien und freie Journalisten aus der Bundesrepublik, die beim ersten Vergabeverfahren sichere Sitze nach dem „Windhund-Prinzip“ – wer sich zuerst meldet, erhält einen Platz – ergattern konnten und jetzt leer ausgegangen sind. Das trifft nicht nur den Tagesspiegel, der damals auf Platz 6 gelandet war, sondern auch die „Zeit“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die Illustrierte „Stern“, die „taz“ und weitere Zeitungen sowie Pressebüros. Für die „taz“ dürfte das besonders bitter sein, da das Berliner Blatt beim Akkreditierungsverfahren im März den ersten Platz erreicht hatte. Bei der Losziehung büßten zudem mehrere bayerische Zeitungen ihre sicheren Plätze ein – obwohl der Prozess gerade für die Medien dieses Bundeslandes von besonderer Bedeutung sein dürfte. Nicht nur, weil die Hauptverhandlung in München stattfindet. Die Terrorzelle NSU ermordete in Bayern fünf Menschen, so viel wie in keinem anderen Land.
Das Losverfahren trifft aber auch die wenigen ausländischen Medien, die es auf die erste Liste geschafft hatten. Das „Nederlands Dagblad“ ist jetzt draußen, ebenso der holländische „De Telegraaf“ und das Berliner Büro der britischen Tageszeitung „The Independent“. Andererseits ist die „Neue Zürcher Zeitung“ nun dabei. Im ersten Verfahren hatte sie das mit Platz 53 knapp verpasst.
Welche Folgen hat die Los-Entscheidung?
Die Journalisten, die jetzt keinen sicheren Platz mehr haben, werden nun versuchen, in den für Zuschauer vorgesehenen Block mit 51 Sitzen zu gelangen. Dort ist es allerdings laut Pressestelle des OLG nicht erlaubt, einen Laptop mitzubringen. Die jetzt leer ausgegangenen Journalisten können aber auch darauf warten, dass aus dem Block der Medien irgendwann einzelne Kollegen herauskommen und ihren Platz räumen. Denkbar ist zudem, dass sich Zeitungen, die keinen sicheren Platz haben, in einem „Pool“ mit Journalisten zusammentun, die einen reservierten Sitz zugelost bekamen.
Der Ärger über das Losverfahren könnte auch in Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht münden. Ein Berliner Journalist hatte das im Vorfeld schon angekündigt, ein Anwalt hat bereits eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Wie könnten sich Klagen auf den Fortgang des Prozesses auswirken?
Sollte das Bundesverfassungsgericht wie im Fall der „Sabah“ nun wieder einem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgeben, könnte sich das OLG München gezwungen sehen, den Beginn des Prozesses erneut zu verschieben. Außerdem könnten Anwälte der Angeklagten und der Nebenkläger die Auslosung von Medien zum Anlass nehmen, den Umgang mit der Öffentlichkeit als rechtlich bedenklich und damit als potenziellen Revisionsgrund anzusehen.
Warum war ein neues Akkreditierungsverfahren notwendig geworden?
Bei dem Verfahren vom März hatte kein türkisches Medium einen reservierten Sitzplatz erhalten. Die türkischen Journalisten hatten darauf vertraut, rechtzeitig vom OLG informiert zu werden, wann die Frist zur Akkreditierung startet. Die Pressestelle des Gerichts teilte den Stichtag, den 5. März, zusammen mit der genauen Uhrzeit aber nur Medien mit, die am Tag zuvor nachgefragt hatten. Am 5. März verschickte das OLG dann die Mail mit der Sicherheitsverfügung des 6. Strafsenats, in der die Modalitäten der Akkreditierung genannt wurden. Die türkischen Medien wussten davon nichts und nahmen die Mail zu spät zur Kenntnis. Die „Sabah“ wandte sich mit einer Beschwerde und einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter gaben am 12. April dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise statt. Angesichts einer möglichen „Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe“ türkischer Medien am NSU-Prozess wurde dem OLG „aufgegeben“, eine angemessene Zahl von Sitzplätzen „an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“. Aber auch eine komplett neue Sitzplatzvergabe hielten die Richter in Karlsruhe für denkbar. So kam es dann auch.