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Der AfD-Politiker Merz forderte seine Parteifreunde auf, angebliche Antifa-Mitglieder zu denunzieren.
© Daniel Karmann/dpa

E-Mail mit Aufruf zur Denunziation: AfD-Abgeordneter verbreitete Liste mit angeblichen Antifa-Mitgliedern

25.000 Adressen sind in einer Datei, die der AfD-Landtagsabgeordnete Merz verschickte. Es ist wohl eine Datensammlung, die auch Rechtsextremisten nutzten.

Von Ragnar Vogt

Der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Heiner Merz hat eine Liste mit angeblichen Antifa-Mitgliedern verbreitet. Zudem habe er seine Parteifreunde aufgefordert, die Menschen auf der Liste zu denunzieren, berichtete die „Südwest Presse“.

Er habe 2017 eine E-Mail mit einem Anhang verschickt, der 25.000 Namen, Adressen und E-Mail-Adressen enthalten habe. Merz habe geschrieben, es handele sich um Antifa-Mitglieder. Er habe in der Mail dazu aufgerufen, diese Liste für Gegenmaßnahmen zu nutzen.

So habe er etwa vorgeschlagen, dass AfD-Anhänger anhand der Liste heraussuchen sollten, wer in der der gleichen Gegend wohne. Diese Personen sollten dann bei ihren Arbeitgebern denunziert werden. „Der Fantasie sind wenig Grenzen gesetzt“, zitierte die „Südwest Presse“ aus der Mail von Merz.

Laut der Zeitung handele es sich bei der Adressensammlung höchstwahrscheinlich um Daten, die eine rechtsextreme Hackergruppe 2015 erbeutet hatte. Diese hatte den Server des Punkrock-Versandhandels „Impact Mailorder“ angegriffen und Kundendaten kopiert. Sprich: Um auf der angeblichen Antifa-Liste zu landen, musste man lediglich bei dem Versandhändler bestellt haben.

Die Liste mit den angeblichen Antifa-Mitgliedern kursiert seitdem in der extrem rechten Szene. Auch die sächsische Terrororganisation „Revolution Chemnitz“ hatte darauf Zugriff, ebenso die rechtsextremistische Gruppe Nordkreuz.

Eine Sprecherin des Baden-Württemberger Landtags sieht laut „Südwest Presse“ in dem Vorgehen von dem AfD-Abgeordneten Merz keinen Verstoß gegen den Datenschutz: „Die Datenschutzverordnung des Landtags ist auf diesen Fall nicht anwendbar.“ Denn Merz genieße als Abgeordneter Immunität.

Peter Schaar, früherer Bundesdatenschutzbeauftragter, kann diese Sicht nicht nachvollziehen: „Warum die Verbreitung gehackter Adressen unter die Wahrnehmung des Mandats als Abgeordneter fallen soll, erschließt sich mir nicht“, twitterte er.
Zudem solle der Landesdatenschutzbeauftragte der Sache nachgehen – der antwortete sogleich auf Twitter und versprach, das zu tun.

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