Ex-Leibwächter von bin Laden: Abgeschobener Sami A. scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien war umstritten. Das Bundesverfassungsgericht sieht aber eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend belegt.
Der im vergangenen Jahr unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zufolge seine Beschwerden im Zusammenhang mit seiner Abschiebung nicht zur Entscheidung an. Diese richteten sich gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ein ursprünglich verhängtes Abschiebeverbot wieder aufgehoben hatte (Az. 2 BvR 10/19).
Der von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier, der Leibwächter des früheren Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, war im Juli vergangenen Jahres abgeschoben worden. Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht noch ein Abschiebeverbot verhängt, weil A. in seiner Heimat Folter drohe. Die Richter entschieden danach zunächst auch, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.
Später hob das Gericht dieses Abschiebeverbot wieder auf. Hintergrund war eine sogenannte Verbalnote der tunesischen Botschaft vom Oktober. Nach dieser diplomatischen Zusicherung sei die Gefahr der Folter "nicht mehr wahrscheinlich", erklärte das Verwaltungsgericht im Januar.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von A. damit, dass er eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt habe. Seine Rügen gegen die Abschiebehaft, die Abschiebung nach Tunesien und seine Haft dort liefen ins Leere, weil Gegenstand der Verfassungsbeschwerde allein die an eine veränderte Sachlage anknüpfenden neueren Beschlüsse des Verwaltungsgerichts seien. (AFP)