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Schere vergessen: Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu haben.
© dapd

Mehr Klagen über Ärztepfusch: 4068 Behandlungsfehler allein vergangenes Jahr

In über 4000 Fällen haben Ärzte im vergangenen Jahr gepfuscht, zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Krankenkassen. Durch das geplante Patientenrechtegesetz könnten künftig mehr Betroffene von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch machen.

Rund 4000 Behandlungsfehler haben Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im vergangenen Jahr deutschlandweit festgestellt. Dies geht aus den am Mittwoch in Berlin vorgestellten Auswertungen der Gutachten hervor. Von den insgesamt 12 686 Vorwürfen wegen angeblicher Behandlungsfehler, die bei den Kassen erhoben wurden, konnte jeder dritte Fall am Ende auch als Ärztepfusch bestätigt werden.

Die meisten Vorwürfe kommen aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie, danach folgt die Zahnmedizin. Vor allem bei Zahnkaries und Zahnnerventzündungen bestätigte sich der Verdacht der Patienten auf einen Behandlungsfehler. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, der Rest gegen niedergelassene Ärzte. Zwar haben die Vorwürfe der Patienten im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen, aber die Anzahl der bestätigten Behandlungsfehler blieb über die Jahre konstant. Ursachen für die Zunahme der registrierten Vorwürfe können vielfältig sein: von der erhöhten Aufmerksamkeit der Patienten bis hin zu den neu eingerichteten Fehlermanagementsystemen der Krankenkassen.

Astrid Zobel, leitende Ärztin im Bereich Sozialmedizin in Bayern, warnt vor Rückschlüssen auf die Behandlungsqualität. Es handele sich bei den dokumentierten Fällen um einen kleinen Ausschnitt der Realität, sagt Zobel, die an der Auswertung der Gutachten beteiligt war. Denn erfasst wurden lediglich die Vorwürfe, die bei den Krankenkassen eingegangen sind. „Aus diesen Daten kann nicht auf das Große und Ganze geschlossen werden“, betont auch Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Das geplante Patientenrechtegesetz, das voraussichtlich ab Januar 2013 gelten soll, bewertet Gronemeyer positiv. Demnach sollten Krankenkassen ihre Versicherten stärker unterstützen und sich verpflichten, bei einem Behandlungsfehlerverdacht einzugreifen. Gronemeyer erwartet, dass dadurch mehr Patienten von ihren Rechten Gebrauch machen werden. Patienten, die einen Verdacht auf eine Fehlbehandlung haben oder gar einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können sich an ihre Krankenkasse wenden und kostenfrei ein Gutachten erstellen lassen. Anschließend wird festgestellt, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, der auch für den Schaden verantwortlich ist. Erst dann ist die Aussicht auf Schadenersatz wahrscheinlich.

Tanja Spanovic

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