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Kindergeld wird oft ins Ausland überwiesen. Die AfD will das ändern. Es ist aber EU-Gesetz.
© Julian Stratenschulte/dpa

Kleine Anfrage der AfD: 343 Millionen Kindergeld werden auf ausländische Konten überwiesen

Die AfD kritisiert, dass Kindergeld auch im Ausland gezahlt wird. Laut EU-Recht ist es aber legal, wenn EU-Ausländer während des Deutschlandaufenthaltes Kindergeld für ihre Kinder in der Heimat beziehen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND/Mittwoch) unter Berufung auf Zahlen der BA aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Im Dezember 2010 wurde dem Bericht zufolge für 61 615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215 499 Kinder. Die meisten lebten in Polen (103 000 Kinder), Kroatien (17 000 Kinder) und Rumänien (17 000 Kinder), heißt es in dem Bericht. Außerdem erhielten knapp 34 000 im Ausland lebende deutsche Kinder die Leistungen.

Geltendes Recht

Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben. Dies stieß jedoch in der EU-Kommission auf Widerstand.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer forderte, diese Zahlungen zu kürzen oder einzustellen. „Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen“, sagte er dem RND. „Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen.“

Der kinderpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly, hielt Springer entgegen: „Einmal mehr wird wahrheitswidrig und bewusst der Eindruck erweckt, dass es einen systematischen Missbrauch von Sozialleistungen gäbe. Dies ist nicht der Fall.“ (dpa)

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