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Ein Stempel mit der Aufschrift Hartz IV hängt an einem Stempelträger.
© Ralf Hirschberger/ZB/dpa

Armut in Deutschland: 12,6 Milliarden Euro für ausländische Hartz-IV-Bezieher

Die Hartz-IV-Ansprüche von Ausländern haben sich seit 2007 knapp verdoppelt. Unter den Leistungsempfängern sind viele Geflüchtete.

Ausländische Hartz-IV-Bezieher haben laut einem Zeitungsbericht im vergangenen Jahr etwas mehr als 12 Milliarden Euro erhalten. Damit hätten sich die Ansprüche seit 2007 etwa verdoppelt, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am Freitag. Im Jahr 2018 beliefen sie sich demnach insgesamt auf 12,9 Milliarden Euro, von September 2018 bis August 2019 waren es 12,62 Milliarden. Das geht dem Bericht zufolge aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD hervor. Im Jahr 2007 hätten die Ansprüche bei knapp 6,6 Milliarden Euro gelegen.

Weil die Zahl deutscher Hartz-IV-Bezieher im selben Zeitraum stark zurückgegangen sei, seien die Ansprüche von Leistungsempfängern insgesamt um 1,67 Milliarden Euro auf 34,9 Milliarden Euro von September 2018 bis August 2019 gesunken, hieß es. Die Summe bei den Hartz-IV-Zahlungsansprüchen von deutschen Haushalten sank von knapp 30 Milliarden im Jahr 2007 auf nunmehr 22,1 Milliarden Euro, wie es in der Antwort des Arbeitsministeriums weiter heißt.

Unter den Empfängern sind viele Geflüchtete

In der Gruppe der ausländischen Hartz-IV-Bezieher hatten Bürger aus anderen EU-Ländern von September 2018 bis August 2019 Ansprüche von rund 2,4 Milliarden Euro. An Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsländern gingen gut 6,1 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon (knapp 3,6 Milliarden Euro) entfielen auf Flüchtlinge aus Syrien, gefolgt von Irakern (840 Millionen Euro) und Afghanen (810 Millionen Euro).

Die Grundsicherungsleistung Hartz IV kann auch neben einer Rente oder einer Erwerbsarbeit bezogen werden, wenn das Einkommen aus dieser zu gering ist. Arbeitslose mussten bis vor Kurzem mit drastischen Kürzungen rechnen, wenn sie den Anforderungen des Jobcenters nicht nachkamen und zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnten. Anfang November hatte des Bundesverfassungsgericht die möglichen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt. In der Begründung hieß es, dass Kürzungen von 60 oder 100 Prozent gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstießen.

In Berlin hat sich die Zahl der Hartz-IV-Empfänger seit 2010 deutlich reduziert. Neben Ausländern nimmt auch der Anteil der Rentner unter den Hartz-IV-Empfängern zu. Eine Studie des Pestel-Instituts rechnet damit, dass im Jahr 2035 etwa fünf Millionen Rentner auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden. (KNA, Tsp)

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