Peggy-Prozess: Wahrheit ohne Wert
Das Geständnis gilt als die höchste Wahrheit in einem Strafprozess, zumal nach Mord und Totschlag. Dabei ist es eine Aussage wie jede andere, geleitet von Einflüssen, gefärbt von Gefühlen. Nicht immer ist der geständige Täter auch der schuldige Täter.
Es ist selten, dass eine Mutter dem angeklagten mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal freundlich die Hand schüttelt. So, wie es gerade im Landgericht Bayreuth geschehen ist, wo derzeit der „Peggy-Prozess“ neu aufgerollt wird. Dabei ist noch nicht festgestellt, ob der Mann, den sein Anwalt als „Dorfdepp“ beschreibt, wirklich zu Unrecht verurteilt wurde. Dennoch ist das Verfahren bereits jetzt ein Beispiel dafür, wie wenig wert jene ultimative Einlassung sein kann, die vielfach für die höchste Wahrheit in einem Strafprozess gehalten wird – das Geständnis.
Der geständige Täter ist, im Bild der Öffentlichkeit, der schuldige Täter. Einen reineren Wahrheitsbeweis gibt es nicht, zumal nach Mord und Totschlag. Das Geständnis ist so effektvoll, weil es Erwartungen der durch die Straftat mitverletzten Gemeinschaft erfüllt. Der Schuldige findet zur Reue. Unter der Last des Gewissens zerbröselt seine Lüge. Die schreckliche Tat, von allen unverstanden, ist nun auch ihm unverständlich.
War es so bei Ulvi K.? Dem geistig eingeschränkten Mann wurde und wird vorgeworfen, 2001 im fränkischen Lichtenberg ein damals neunjähriges Mädchen umgebracht zu haben. Er habe Angst gehabt, dass sie seinen sexuellen Übergriff verrät, heißt es. Ulvi K. gestand und widerrief. 2004 bekam er Lebenslang, wegen des Geständnisses. Die Leiche des Kindes wurde nie gefunden.
Ein Geständnis ist eine Aussage wie jede andere in einem Prozess. Vielleicht gibt es wieder, wie es wirklich gewesen ist. Vielleicht auch nicht. Wie jede andere Aussage ist ein Geständnis subjektiv, getragen von Motiven, geleitet von Einflüssen, gefärbt von Gefühlen. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass niemand gestehen würde, was er nicht verbrochen hat. Doch so kann nur reden, wer noch nie dem Druck eines Verdachts ausgesetzt war. Wer noch nie erlebt hat, wie Polizeiverhöre ablaufen können. Wer sich gegenüber professionellen Ermittlern für mindestens ebenbürtig hält.
Ein geständiger Mörder, aber keine Leiche – eine Konstellation, bei der höchste Glaubwürdigkeitansprüche an diese Einlassung eines Angeklagten zu stellen wären. Ein Gutachter meinte, aufgrund seiner intellektuellen Defizite hätte Ulvi K. das Geständnis gar nicht erfinden können. Also müsse es auf Erlebnissen beruhen. Im damaligen Urteil wurde viel unreflektiert übernommen, was vernehmende Polizisten zuvor bekundet hatten.
Polizisten glaubt man gern vor Gericht, genau wie Geständigen. Womöglich wurde unterschätzt, dass der Weg von der Leugnung zum Geständnis stets ein Dialog ist. Mit Polizisten, für die ein Geständnis der Ausweis erfolgreicher Berufstätigkeit ist. Und mit Beschuldigten, die dem nicht immer gewachsen sind. Bestätigen sich jetzt die Zweifel an seinem Geständnis, ist Ulvi K. freizusprechen.
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