EU und Umgangsrecht: Vorteil Frau
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erteilt dem Feminat überm Babybettchen seinen Segen. Zu recht: Kinder sind kein Fall für Quoten.
Wann immer derzeit von Gleichheit und Gerechtigkeit die Rede ist, soll eine Quote die Probleme lösen; man könnte dieses Regulativ auch für die Situation nichtehelich geborener Kinder getrennt lebender Eltern in Deutschland bemühen: 50 Prozent müssten zur Mutter, die andere Hälfte geht zum Vater. Eigentlich nur fair, oder? Doch sieht man schnell, Gleichheit ist nicht alles, und Gerechtigkeit auch nicht. Das deutsche Familienrecht einschließlich der Gerichte nimmt darauf jedenfalls wenig Rücksicht. Es heißt noch immer: Vorteil Frau.
Mit dem Straßburger Urteil vom Donnerstag hat das Feminat überm Babybettchen seinen menschenrechtlichen Segen bekommen. Zwei Männer scheiterten mit ihrem Wunsch, aus ihrem stolzen Erzeugertum eine rechtliche Vaterschaft abzuleiten. Die Frauen hatten sich anderen Partnern zugewandt und flochten um alles schützende Familienbande. Die sollen fest sein, urteilten die Richter, stärker jedenfalls als die Männer, die von draußen daran zerren. Sie waren voller Hoffnung, hatte doch ausgerechnet jenes Gericht zuvor väterliche Ansprüche gestärkt, die Abstammung feststellen zu lassen und Umgangsrechte zu erkämpfen. Und sind nicht ohnehin Männer gerade groß in Mode, die sich um ihren Nachwuchs kümmern wollen?
Da ist die Enttäuschung doppelt groß und die Herren von heute müssen sich in einer männlichen Tugend von gestern erweisen, der Tapferkeit. Denn die Richter haben ein kluges und weitsichtiges Urteil gefällt. Wären sie auf ihrem Pro-Mann-Kurs geblieben, sie hätten die Erzeuger-Väter mitgenommen bis direkt hinein in die Kinderstube, von wo aus sie ihre Sprösslinge hätten mitnehmen können wie einen vergessenen Koffer.
Doch genau das sind Kinder nicht: Eigentum, mit dem nach Belieben verfahren werden darf; eine Sache, von der man Besitz ergreift, selbst wenn eine Genprobe die Abstammung testiert. Oft wird das deutsche Mutterbild als überkommen kritisiert, aber in puncto Sorgerecht hält sich jedenfalls der weibliche Protest im Zaum. Aus guten Gründen. Denn Unverheiratete, die sich vertrauen, teilen sich das Sorgerecht; in den anderen Fällen ist der sorgende, bemühte Mann eher die Ausnahme als die Regel. Darauf Rücksicht zu nehmen, markiert noch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgedanken. Gesetzgeber und Richter haben nicht gesellschaftliche Ideale oder erwünschte Geschlechterrollen in den Blick zu nehmen, sondern soziale Realität.
Und dazu gehören vor allem die Ansprüche der Kinder und nicht die der Eltern. Ihr Wohl zählt. Dass im Streit darüber am Ende Richter richten, ist die beste aller schlechten Lösungen. Männer wie Frauen sollten es am besten gar nicht erst darauf ankommen lassen.
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