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Rechts ran bitte. Ein Gericht hat den Fahrdienst Uber gestoppt.
© REUTERS/Kai Pfaffenbach

Umstrittener Taxi-Dienst: Uber spielt Foul

"Teilen" ist angesagt. Doch das knallhart kalkulierte Geschäftsmodell der Mitfahrvermittlung Uber rechnet sich nur bei einem unfairen Wettbewerb. Die Justiz muss das Unternehmen stoppen - auch, wenn der Streit vor den Europäischen Gerichtshof getragen werden sollte. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Uber, einer der Protagonisten der „Share Economy“, ist mit seinem Projekt vor die Wand des schnöden Personenbeförderungsgesetzes gefahren. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Privatfahrer-Vermittlungsdienst sein Geschäft in Deutschland untersagt. Begründung: Das Unternehmen handelt wettbewerbswidrig, indem es den Kunden Fahrer ohne Taxikonzession andient. Die Fahrer würden zum Rechtsbruch angestiftet, meinen die Richter.

Alles, was den Wettbewerb fördert, ist gut, meint dagegen Uber. Eine Alternative zum geltenden, teuren Taxi-Regime wäre in der Tat erstrebenswert, dafür genügt schon die Beobachtung eines durchschnittlichen Pkw im Alltagsverkehr. Ein Mensch am Steuer, der Fond so leer wie vermutlich der Kofferraum dahinter. Heißt es nicht so schön, die Leute wollten abgeholt werden, wo sie stehen? Der Gedanke, statt auf einen mürrischen Kutscher auf einen aufgeweckten, digital vernetzten Hipster zu treffen, einen, der einfach nur „teilen“ möchte, kann da ganz reizvoll sein.

Eine Illusion, der die deutschen Gerichte bisher nicht erliegen. Denn dem Wettbewerb, den Uber meint, fehlt eine entscheidende Qualität. Das ist die Fairness. Uber spielt Foul. Das Unternehmen argumentiert, es trete doch nur als Vermittler auf und bringe Interessierte zusammen. So ist es nicht. Die Taxi-App ist ein Geschäftsmodell mit kalkulierten Preisen, dem sich Fahrer und Kunden unterwerfen. Unfair ist es, weil das Taxigewerbe mit den billigen Preisen ausgebremst wird, ohne sich an nötige Standards zu halten. Dabei geht es nicht allein um Konzessionen. Das Uber-Modell würde vermutlich nur funktionieren, wenn die Uber-Fahrer ihren Job gegenüber der Kfz-Versicherung verschweigen. Sonst würde die Chose zu teuer.

Überleben könnte Uber in Deutschland als digitale Mitfahrzentrale, wenn die Fahrer wirklich „teilen“, also ihren Service ohne Gewinnabsicht anbieten. Daran hätten aber weder ausreichend Fahrer noch Uber selbst Interesse, weil dann die Margen radikal schrumpfen. Das Unternehmen, dessen potenzieller Börsenwert auf bis zu rund 40 Milliarden Euro taxiert wird, ist das Ergebnis einer typischen Start-up-Wette globaler Investoren, die auf den Facebook-Effekt hoffen: nicht nur Teilnehmer des Marktes, sondern selbst der Markt zu sein. Die Damen und Herren wollen Kohle sehen.

Der in Amsterdam ansässige Ableger des US-Unternehmens wird gegen das Verbot kämpfen. Möglich, dass sich auch noch der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen wird, ob das in Deutschland strikt regulierte Gewerbe zu hohe Hürden für die EU-Dienstleistungsfreiheit errichtet. Falls ja, wäre der Platz für antikapitalistischen Protest nicht vor der EZB in Frankfurt, sondern an den Türmen des Gerichts in Luxemburg.

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