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Knast droht. Doch viele Vergewaltiger bleiben unbekannt - und unbestraft.
© dpa

Sexualität und Justiz: Nein heißt Nein

Sex gehört nach Ansicht vieler Juristen bis heute zu den ehelichen Pflichten. Trotzdem ist eine Vergewaltigung ein Verbrechen - auch und gerade in Beziehungen. Das Strafrecht hat sich dieser Wirklichkeit bisher nicht ausreichend gestellt.

So lange ist es nicht her, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, Frauen hätten ihren Gatten „in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft“ den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen, wobei es sich verbiete, „Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen“. Das war 1966. Bis heute gehen viele Juristen davon aus, Sex sei eheliche Pflicht; einklagen könne man ihn vielleicht nicht, aber zumindest erwarten. Solche Hinterlassenschaften sind es, derentwegen es der Politik schwerfällt, in eine Debatte um die Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen einzusteigen. Das geltende Strafrecht schützt die Frauen bisher nur dann ausdrücklich, wenn ein Täter gegen sie Gewalt anwendet, ihnen droht oder sie ihm ausgeliefert sind. Doch es schützt nicht ihr bloßes Recht auf ein „Nein“; das bloße „Ich will nicht“ einer Frau zu ignorieren, bedeutet rechtlich noch keine sexuelle Nötigung.

Die Bundesrepublik hat eine Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterzeichnet, die sie nun in Zugzwang bringen könnte. Danach verpflichtet sie sich, jede (!) „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe zu stellen. Justizminister Heiko Maas meint, die Vorgabe sei erfüllt. Da könnte er sich irren. So hat der BGH vor zwei Jahren an der Verurteilung eines (Ehe-)Mannes gezweifelt, der sich an seiner Frau verging; sie wehrte sich nicht, schrie nicht, aus Angst, er könne ihr etwas tun. Aber er drohte eben nicht und brach ihren Willen nicht mit Gewalt.

Vergewaltigungen sind Beziehungstaten

Maas’ Zurückhaltung ist kein Skandal. Immer wieder sind die Tatbestände bei Sexualdelikten angepasst worden; heute können auch Männer vergewaltigt werden, und es reicht ein kleines Messer in der Tasche, um nach einer solchen Tat drei Jahre ins Gefängnis zu kommen. Auch ist der BGH bemüht, keine Schutzlücken entstehen zu lassen. Doch geht es letztlich um sexuelle Selbstbestimmung, also Menschenwürde. Das „Nein“ wäre es deshalb, das im Strafrecht zählen sollte. Die Umstände – Gewalt, Drohung und anderes – machen Schlimmes nur noch schlimmer.

Schlagzeilen machen Vergewaltigungen, wenn Männer hinter Büschen arglosen Opfern auflauern. Die Wirklichkeit ist eine andere. Vergewaltigungen sind Beziehungstaten. Dass die meisten Fälle nie angezeigt werden oder oft schwer zu beweisen sind, ändert nichts daran, dass Unrecht geschieht. Die rücksichtslose Ignoranz des „Nein“ strafbar zu machen, hieße, sich dieser Wirklichkeit zu stellen.

Das große kriminalpolitische Projekt des Justizministers ist die Sanierung des Mordparagrafen, er will dessen braune Spuren tilgen. Nachdem er seit Jahrzehnten im Gesetzbuch stand. Hier geht es um Vergangenheit, die Reform des Vergewaltigungstatbestands dagegen wäre ein Schritt in die Zukunft. Möglich, dass es für das eine langsam zu spät wird und es für das andere zu früh ist.

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