zum Hauptinhalt
Im menschlichen Darmbakterium Escherichia coli stießen Forscher schon Ende der 1980er Jahre auf einen natürlichen Prozess, der es ihnen heute erlaubt, jedes Erbgut zu verändern, ohne Spuren zu hinterlassen.
© Imago

Genome Editing umgeht Gentechnik-Gesetz: Natürliche Gentechnik

Ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen ist Unsinn. Denn gentechnisch und von der Natur veränderte Organismen sind aufgrund neuer Techniken nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Ein Kommentar.

Die Bundesregierung will für ein EU-Gesetz stimmen, das ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen möglich macht. Das bringe endlich „Frieden auf den Feldern“, sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium und einst Chef des Naturschutzbundes, kürzlich in einem Interview. Das ist ideologische Augenwischerei.

Statt grobem Gentransfer, präzise Genomchirurgie

Denn was soll das heißen – „gentechnikfrei“? Längst sind die Grenzen fließend zwischen Erbgutveränderungen, die mit gentechnischen Werkzeugen herbeigeführt werden, und solchen, die durch natürliche Ereignisse zustande kommen. Neue Techniken, „Genome Editing“ genannt, bauen das Erbgut so um, dass eine Veränderung mitunter nicht mehr von einer natürlich entstandenen Mutation zu unterscheiden ist. Wie also wollen Gesetzgeber in Zukunft kontrollieren, was gentechnisch und was „natürlich“ ist, wenn nicht einmal Gentests diese Unterscheidung leisten können? Gene blinken nicht rot, wenn sie gentechnisch manipuliert wurden, und auch nicht grün, nur weil die Gentechniken von Mutter Natur am Werk waren.

Der Europäischen Kommission liegt eine Anfrage vor, ob derartig veränderte Pflanzen überhaupt als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der Gentechnik-Regulierung gelten oder nicht. Die Antwort steht aus. Das deutsche Gentechnikgesetz bezeichnet Veränderungen innerhalb des Genpools einer Art (dort „Selbstklonierung“ genannt) ausdrücklich nicht als gentechnische Verfahren. Eine Ausnahme, die juristisch schon deshalb nötig ist, weil sonst jede neue Zuchtsorte, ja jede Pflanze mit einer zufälligen, natürlich entstandenen Mutation ein GVO wäre. Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates, den Juristen Jochen Taupitz, stellt sich die Frage, „warum eine Tätigkeit überhaupt verboten werden sollte, wenn das Ergebnis genauso ungefährlich ist wie das Ergebnis, das die Natur auf natürlichem Wege erzielt hat“. Auch die Kennzeichnung solcher Organismen sei „nicht sinnvoll“.

Gentechnikfreie Kartoffel als Stärkequelle

In den USA nutzen Firmen die neuen Techniken bereits, um Pflanzensorten zu entwickeln, die nicht als GVO gelten und auch nicht als solche reguliert oder gekennzeichnet werden müssen. Scotts Miracle-Gro hat eine Rasensorte entwickelt, die seltener gemäht werden muss, grüner und resistent gegen den Unkrautvernichter Round-up ist. Die kalifornische Firma Cibus verkauft Raps, der mit einer Technik verändert wurde, die nur das natürlicherweise vorhandene Genmaterial der Pflanze nutzte. Beide Produkte fallen in den USA nicht unter die Gentechnikregulierungen.

Crispr - eine Technik, die der Politik Kopfzerbrechen bereiten wird

In Deutschland haben die Fraunhofer-Forscher Dirk Prüfer und Jost Muth eine Kartoffel geschaffen, die fast nur noch Amylopektinstärke enthält – wichtig für die Stärkeindustrie, die Amylose sonst energie- und wasserzehrend entfernen müsste. Eine Kartoffel mit ähnlichen Eigenschaften hatte schon BASF entwickelt, allerdings mit klassischen Gentechnikmethoden. Muth und Prüfer wählten den gentechnikfreien Weg: Sie setzten das Erbgut der Kartoffel der Chemikalie EMS aus und erzeugten Tausende von erbgutveränderten Kartoffeln, bis sie jene fanden, bei der die Amyloseproduktion ausgeschaltet war. Ein massiver, sechs Jahre verschlingender Aufwand. Aber das Produkt ist eine Pflanze, die nicht als gentechnisch verändert gilt und wie jede andere Kartoffel vermarktet werden darf. Die Technik („Tilling“) ist inzwischen überholt.

Was gleich ist, sollten auch Gesetze gleich behandeln

Heute lässt sich das Gleiche präziser und binnen weniger Wochen erreichen mit einer Technik namens „Crispr“, die jede gewünschte Mutation im Erbgut einer Pflanze erzeugen kann. Und zwar sicherer. Denn während chemische Mutagene an unzähligen Stellen im Erbgut unkontrollierbar Mutationen auslösen, beschränkt sich Genomchirurgie mit Crispr allein auf das Gen, das verändert werden soll. Gentechnik, die sicherer ist als die erlaubte, vermeintlich natürlichere Methode.

Warum also pauschal eine Methode verbieten, deren Produkte von natürlich gezüchteten nicht nur kaum zu unterscheiden sind, sondern sogar sicherer sein kann? „Aus soziokulturellen Gründen“, ist Flasbarths windige Antwort. Ehrlicher wäre gewesen zu sagen: aus ideologischen Gründen. Offenbar kann nicht sein, was nicht sein darf – selbst nicht bei einer Gentechnik, die nichts anderes macht als die Natur selbst.

Zur Startseite