Leserdebatte zum "Stillen Feiertag": Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?
Für viele Menschen ist es ein Relikt aus alten Zeiten: Das Tanzverbot an Karfreitag und anderen „stillen Feiertagen“. Dennoch gilt heute in ganz Deutschland: Füße stillhalten! Was halten Sie vom Tanzverbot, liebe Leserinnen und Leser? Diskutieren Sie mit!
Tanzverbot an Karfreitag - nicht nur in Berlin. Unser Autor Nicolas Kappe hat bereits 2013 gefragt: Ist das noch zeitgemäß? Und eine interessante Diskussion mit unseren Lesern herbeigeführt. Lesen Sie den Text hier nach:
Ganz ernst zu nehmen scheint man das Tanzverbot in Berlin nicht, denn obwohl am Karfreitag von vier bis 21 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt sind, wurde in etlichen Berliner Clubs und Discotheken wieder bis Mittags gefeiert. Generell kommt das Berliner Feiertagsgesetz moderater daher als in anderen Bundesländern: Während in der Hauptstadt nur an drei Tagen im Jahr (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) der Tanzbetrieb tagsüber eingeschränkt wird, gelten anderswo deutlich strengere Regeln. Spitzenreiter ist hierbei Baden-Württemberg: An achtzehn Tagen im Jahr gilt dort ein generelles oder temporäres Tanzverbot, gefolgt von Hessen (14 Tage) und Bremen (12 Tage). Bayern liegt bei den ganztägigen Tanzverboten vorne: acht Tage im Jahr gilt ein 24-Stunden-Verbot. Auch bei der Durchsetzung der Vorschriften verfahren Länder und Gemeinden unterschiedlich: In Frankfurt am Main verhängte das Ordnungsamt im Jahr 2011 etliche Abmahnungen und Bußgelder gegen Clubbetreiber, die gegen die Karfreitagsruhe verstoßen haben. In mehreren Bundesländern sind durch das Tanzverbot auch öffentliche Sportveranstaltungen untersagt.
Aus Süddeutschland kommt auch der größte Widerstand gegen das Tanzverbot. Im Jahr 2012 scheiterten Mitglieder der Piratenpartei aus Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie forderten eine Aufhebung des Tanzverbotes. Die Klage wurde jedoch aus formalen Gründen abgewiesen. Ebenfalls gegen das Tanzverbot sind die Jugendorganisationen verschiedener Parteien. So ist der Bayrische Jusos-Vorsitzende Philipp Dees der Meinung, dass sich die „stillen Feiertage“ mit dem Verbot von Kultur- und Freizeitveranstaltungen seit Jahren überlebt hätten. „In einer Gesellschaft, die religiös vielfältig und in weiten Teilen säkular geworden ist kann es nicht sein, dass der Staat im Namen einer Religionsgemeinschaft allen Menschen aufzwingt, wie sie sich an bestimmten Tagen zu verhalten haben.“ Kritik kommt auch von den Jungen Liberalen aus Hannover: „Die individuellen Glaubensansichten Einzelner führen hier dazu, dass Andersdenkende in ihrer persönlichen, wirtschaftlichen, individuellen und kollektiven Freiheit eingeschränkt werden“, so der dortige Vorsitzende Felix Rüger.
Am Karfreitag wohl auch in Berlin verboten: Ein öffentlicher Harlem Shake
Gegen eine Liberalisierung sind indes die meisten Kirchenvertreter: So erklärte Kardinal Reinhard Marx im Jahr 2012 gegenüber der dpa, dass er generell gegen eine Aufweichung des Tanzverbotes sei. Von Seiten der Evangelischen Kirche sagte die Magdeburger Bischöfin Ilse Junkermann dazu in der „Leipziger Volkszeitung“: „Uns droht der Sinn für Grenzen, für besondere Zeiten verloren zu gehen, die seit Jahrhunderten fester Bestandteil unserer Kultur sind. Das empfinde ich als zivilisatorischen Rückschritt.“
Liebe Leserinnen und Leser, was denken Sie? Ist das Tanzverbot noch zeitgemäß um die Würde bestimmter Feiertage zu wahren? Oder fühlen Sie sich durch die Gesetzgebung bevormundet? Diskutieren Sie mit! Nutzen Sie dafür unsere leicht zu bedienende Kommentarfunktion weiter unten auf der Seite!
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