Flüchtlinge in Deutschland: Irrsinn
Die sogenannte Residenzpflicht für Flüchtlinge – eigentlich ein Reiseverbot – ist eine der absurdesten Regelungen, die der deutsche Rechtsstaat hervorgebracht hat.
Die sogenannte Residenzpflicht für Flüchtlinge – eigentlich ein Reiseverbot – ist eine der absurdesten Regelungen, die der deutsche Rechtsstaat hervorgebracht hat. Ein Beispiel: Ein vom Bürgerkrieg traumatisierter Afrikaner wird in einem 50-Seelen-Dorf in Brandenburg als Asylbewerber untergebracht. Und als ob das nicht schlimm genug wäre, durfte er den Landkreis nicht oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung verlassen. Das heißt, jedes spontane und nicht „zweckgebundene“ Durchatmen in einer umliegenden Großstadt war – im schlimmsten Fall über mehrere Jahre – unmöglich. Die Regelung dient angeblich der „Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Doch die Residenzpflicht ist eine einmalige, deutsche Erfindung, die es im restlichen Europa nicht gibt. Es ist also die gute Nachricht des Tages, dass Berlin und Brandenburg sie praktisch aufgehoben haben. Die beiden Bundesländer genehmigen Asylbewerbern und Geduldeten ab heute, das Nachbarland zu besuchen. Weniger beruhigend ist die Bundesratsinitiative, die sie angekündigt haben: Statt der Aufhebung der Residenzpflicht soll der Antrag lediglich erwirken, dass Flüchtlinge in angrenzende Bundesländer reisen dürfen, wenn diese zustimmen.
Ferda Ataman