PORTRÄT JEAN PIERRE BEMBA EX-VIZEPRÄSIDENT, KONGO:: „Ich bin ein Demokrat“
Internationaler Strafgerichtshof: Die Anklageerhebung gegen den einstigen kongolesischen Vizepräsidenten und Rebellenführer Jean Pierre Bemba wird erneut verschoben. Allmählich wird die Sache zur Farce.
Eigentlich hätte am Mittwoch vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein weiteres großes Hauptverfahren gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus Afrika beginnen sollen. Doch wie schon mehrmals zuvor wurde die Anklageerhebung gegen den einstigen kongolesischen Vizepräsidenten und Rebellenführer Jean Pierre Bemba auch diesmal verschoben – und auf den 20. August vertagt. Bis dahin dürfte feststehen, ob das Verfahren gegen Bemba juristisch gerechtfertigt ist – oder ob, wie Bemba geltend macht, an ihm nur ein Exempel statuiert werden soll, zumal er für die ihm zur Last gelegten Verbrechen bereits einmal erfolglos untersucht worden ist.
Zumindest äußerlich entspricht Bemba ganz dem Bild eines afrikanischen Rebellenchefs: groß gewachsen, kräftige Schultern, fester Händedruck. Andererseits besitzt der 47-Jährige, der als intelligent aber ruchlos gilt, zweifellos die Mittel, um sich gegen die Anklage in Den Haag zu wehren: Sein Vermögen wird auf einige hundert Millionen Dollar beziffert.
Der Fall sorgt für Aufsehen, weil Bemba einst zu den mächtigsten Politikern in der Demokratischen Republik Kongo zählte. Vor vier Jahren war er bei den ersten halbwegs freien Wahlen in der früheren belgischen Kolonie nur knapp dem heutigen Staatspräsidenten Joseph Kabila unterlegen. In der Hauptstadt Kinshasa hatte Bemba sogar eine Mehrheit errungen.
Doch es kam wie so oft in Afrika nach einer umstrittenen Wahl: Kabila wollte sich – trotz seines Wahlsieges – den für gefährlich empfundenen Rivalen vom Halse halten und versuchte, Bemba blutig niederzukämpfen. Dieser floh daraufhin im April 2007 nach Brüssel, wo er ein Jahr später überraschend festgenommen wurde. Schon damals hatten nicht wenige Beobachter die Kriterien hinterfragt, die der IStGH zur Grundlage der Strafverfolgung macht. Ungeklärt bleibt zum Beispiel, warum neben Bemba nicht auch sein Widersacher Joseph Kabila oder eine Reihe anderer kongolesischer Kriegsfürsten angeklagt wurden. Eine selektive Auswahl einzelner Kriegstreiber, wie sie das IStGH offenbar betreibt, macht im afrikanischen Kontext jedenfalls wenig Sinn.
Noch mehr überraschte jedoch, dass Bemba nicht etwa wegen vermeintlicher Verbrechen im Kongo angeklagt werden soll, sondern wegen der Verwicklung seiner Rebellen in den Bürgerkrieg in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik. Wolfgang Drechsler
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