Was Wissen schafft: Gefährlicher Wahn
Ist Gustl Mollath Täter oder Opfer? Psychisch Kranke können beides sein.
Der Fall des jetzt aus der Psychiatrie freigekommenen Gustl Mollath erregt die Gemüter. Besonders heftig diskutiert wird dabei die Frage, wie stichhaltig psychiatrische Gutachten sind. Noch in den 90er Jahren stand die forensische (gerichtliche) Psychiatrie wegen zu laxen Umgangs mit psychisch kranken Rechtsbrechern in der Kritik, was zu gesetzlichen Verschärfungen führte – und dazu beitrug, dass in der forensischen Psychiatrie, dem Maßregelvollzug, die Zahl der Behandlungsplätze auf rund 10 000 verdoppelt wurde.
Jetzt schwingt das Pendel offenbar in die andere Richtung. Den Gutachtern wird nun unterstellt, Menschen zu Unrecht zu psychiatrisieren. Mollaths Schicksal wirft ein zweifelhaftes Licht auf den Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches, der bei Schuldunfähigkeit eine zeitlich nicht befristete Unterbringung vorsieht (in der Praxis sind es im Durchschnitt sieben bis acht Jahre). Manchem gilt der „Mollath-Paragraf“ als „dunkler Ort“, der dringend aufgehellt, also gelockert werden muss. Auch aus dem Bundesjustizministerium dringen Reformvorschläge. So soll die Unterbringung im Maßregelvollzug öfter überprüft und zeitlich begrenzt werden.
Aber selbst wenn man einen Paragrafen ändert, in die eine oder andere Richtung – das Problem, dass psychisch Gestörte Straftaten begehen können, schafft man damit nicht aus der Welt. Bis zu zehn Prozent aller Tötungsdelikte werden von psychisch Kranken begangen. Häufig sind es Taten, die bizarr anmuten oder sich scheinbar aus heiterem Himmel ereigneten. So wurde in einem Berliner Supermarkt im Mai 2013 ein Mann völlig ohne Anlass von einem offenkundig geistig Verwirrten erstochen. Und im Juni 2012 brachte in Berlin-Kreuzberg ein mutmaßlich psychisch Kranker seine Frau vermutlich in wahnhafter Verkennung der Realität um und zerstückelte sie.
Oft ist die Ursache einer solchen Tat ein mit Verfolgungswahn einhergehendes seelisches Leiden, eine schizophrene Psychose. Die Täter haben den Kontakt zur Realität verloren, werden von Wahnvorstellungen bestimmt oder haben Halluzinationen. Nicht selten hören sie Stimmen, die ihnen das Handeln befehlen. Sie begehen Straftaten, weil sie sich bedroht fühlen, gewissermaßen als Gegen- oder Notwehr. Das moralisch Böse ihres Tuns ist ihnen häufig nicht klar, mehr noch: Im Kampf gegen eine vermeintliche Weltverschwörung gegen Teufel und Dämonen sind sie die Guten, die zum Handeln gewissermaßen gezwungen werden. Den Kranken ist meist nicht bewusst, wie seltsam ihre Gedankengänge sind, und sie kommen nicht auf die Idee, sich in Behandlung zu begeben.
Seltener kommt es vor, dass Taten sorgfältig geplant werden. Etwa weil die Person sich in ihrem Wahn gleichsam eingerichtet und eingesponnen hat. Mit dem populären Gebrauch des Wortes „schizophren“ im Sinne von „zwiespältig“ oder „widersinnig“ hat die Krankheit nichts zu tun. Die Schizophrenie bedroht die ganze Persönlichkeit und spaltet sie nicht etwa in mehrere auf, à la Dr. Jekyll und Mr. Hyde.
Patientenrechtsorganisationen, Therapeuten und Ärzte betonen, wie wichtig es ist, psychisch Kranke nicht zu stigmatisieren und etwa als „gefährliche Irre“ abzustempeln. Natürlich sind solche Klischees abzulehnen. Nur eine kleine Minderheit unter den Schizophrenen begeht Tötungsdelikte, ein pauschales Misstrauen ist ungerechtfertigt und inhuman. Allerdings ist es eine traurige Tatsache, dass diese Minderheit besonders häufig an schweren Gewalttaten beteiligt ist. Besser als eine allgemeine Verurteilung – oder auf der anderen Seite ein Ignorieren potenzieller Gefährlichkeit – ist die Suche nach Gründen für die Gewalt und nach Wegen, sie zu verhüten. Neben anderen Risikofaktoren sind es in erster Linie Drogen- und Alkoholmissbrauch, die einer Straftat den Weg ebnen.
Wer dem Drogenkonsum vorbeugt, senkt also auch das Gewaltrisiko, das von gefährdeten psychisch Kranken ausgehen kann. Zugleich gilt, dass die Behandlung der Psychose helfen kann, mit dem Wahn auch die Gefahr von Straftaten zurückzudrängen. Mit den Dämonen weicht, wenn alles gutgeht, die Gewalt. Eine Reform des Maßregelvollzugs sollte daher die Therapie stärken – auch im Interesse der Gesellschaft.