zum Hauptinhalt
Michael Braun (l.) mit seinem Regierungschef Klaus Wowereit
© dapd

Justizsenator Braun: Ein Senator sollte Abstand von schwarzen Schafen halten

In der Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Michael Braun sollen Immobiliengeschäfte beurkundet worden sein, die vor allem ein Ziel gehabt haben sollen – deren Verkäufer reich zu machen. Trifft den Justizsenator eine Mitschuld?

Nicht einen Tag hält der neue Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz seine Ernennungsurkunde in Händen, da erheben Verbraucherschützer schon schwere Vorwürfe gegen Michael Braun.

In der Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars sollen Kaufverträge über Immobilien beurkundet worden sein, die vor allem ein Ziel gehabt haben sollen – deren Verkäufer reich zu machen. Das Geschäft geht so: Unsanierte Immobilien in schlechten Lagen werden teuer verkauft an arglose Kunden, und die unrentable Investition wird schöngerechnet.

Versprochen werden hohe Mieteinnahmen und Steuervorteile, verschwiegen Kosten für Instandhaltung oder auch mal Leerstand. Am Ende steht so manches Mal die Insolvenz des übervorteilten Käufers.

Trifft den Notar eine Mitschuld? Ja, sagen Verbraucheranwälte, denn er hat eine Aufklärungspflicht. Die beschränkt sich aber auf den Wortlaut des Kaufvertrages – das Geschäft selbst prüft ein Notar nicht.

Braun verweist jetzt darauf, die Notarkammer habe ihm bescheinigt, korrekt gehandelt zu haben. Doch ein Senator, der die Verbraucher schützen soll, sollte gebührenden Abstand von den schwarzen Schafen auf dem grauen Kapitalmarkt halten.

Ralf Schönball

Zur Startseite