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Das Bundesverwaltungsgericht muss erstmals in einem Streit um den "Burkini" entscheiden. Es wird ein Grundsatzurteil erwartet.
© dpa

Burkini vor Gericht: Baden im Wunderkittel

Sollen, dürfen, müssen muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen, zur Not eben im Burkini? In diesem Streit sollen nun Bundesrichter schlichten. Besser wären individuelle Lösungen vor Ort.

Lehrt eure Kinder Schwimmen, Reiten und Bogenschießen, forderte der Prophet Mohammed. Manch strenggläubige Muslime legen sich indes lieber mit Schulen und Gerichten an, ehe sie ihre Töchter mit Jungen in den Schwimmunterricht ziehen lassen. Eine bedauerliche Entscheidung. Ob Religion eine Rolle spielt oder ausgeprägte Schamkultur, mag dahinstehen. Entscheidend ist, dass Jungs in Badehosen kein Anblick sind, der ein gestandenes Mädchen im Schwimmbad von den nassen Füßen haut, und Schwimmenkönnen eine Freude spendende und zuweilen lebensrettende menschliche Fähigkeit ist. Eine andere Frage ist, ob Eltern und Schülerinnen zu ihrem Heil gezwungen werden müssen, wenn sie es unbedingt anders wollen. Dies ist der Trend einer Rechtsprechung, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werden muss. Heute gäbe es ja den Wunderkittel Burkini, heißt es, und überhaupt: Nacktheit, Jungs und Körpernähe, das kann man gar nicht früh genug kennenlernen. Toleranz und Freiheit! Unsere Werte! Ist es so einfach? Nein. Nun schlichten Bundesrichter (wieder) einen Integrationskonflikt, für den es individuell und vor Ort bessere Lösungen geben müsste.

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