Kommentar | Massenkündigung in Seniorenheim: Ausgeliefert
Wenn ein Hausbesitzer eine Einrichtung für betreutes Wohnen wie die Josephinen-Wohnanlage verkaufen oder umwidmen will, wird er damit langfristig vermutlich erfolgreich sein.
Für die vielfach hochbetagten Bewohner der Josephinen-Wohnanlage in der Burgstraße ist die massenweise Kündigung ihrer Mietverträge eine Schreckensnachricht – und die Argumente, die der deutschlandweit aktive Träger vorbringt, wirken vorgeschoben. Insofern sollten die Bewohner und ihre Angehörigen zunächst auf den gerichtlichen Weg setzen, damit zumindest Kündigungsfristen deutlich verlängert werden und nicht mitten im Winter viele Senioren ohne eine alternative Unterkunft auf der Straße stehen.
Allerdings sollte man sich nichts vormachen: Wenn ein Hausbesitzer so eine Anlage für betreutes Wohnen abstoßen, verkaufen oder umwidmen will, wird er damit langfristig vermutlich erfolgreich sein – schon eben wegen des teils hochbetagten Klientels reicht es für den angestrebten Leerstand zynischerweise aus zu warten, das Leben schwieriger zu machen, einfach keine neuen Verträge mehr abzuschließen.
Hier rächt es sich, dass der Staat für den Betrieb solcher Anlagen für betreutes Wohnen keine ausreichend gesetzlich geregelten Aufsichts- und Zugriffsrechte besitzt. So bleiben Senioren den ökonomischen Interessen von privaten Betreibern ausgeliefert und schlimmstenfalls ihrer Gier.
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