Internationales Steuerrecht: Apple & Co. erhören Trumps Lockruf
Der US-Präsident will im Ausland lagernde Gewinne von US-Unternehmen künftig besteuern. Die Brüsseler Pläne dürften sich damit erledigt haben. Ein Kommentar.
America first. Donald Trump bleibt sich in der Steuerpolitik treu und erschwert den Europäern das Geschäft. Sein Coup, im Ausland lagernde Gewinne von US-Unternehmen einer Besteuerung zu unterziehen, ist Gift für die Brüsseler Pläne, Internetgiganten wie Google, Apple und Co. auf dem alten Kontinent wirksam zu besteuern.
Denn damit entfällt die Begründung, die die Europäer für ihre Steuerpläne stets gegeben haben. Schließlich kommen die US-Unternehmen in Zukunft steuerlich nicht mehr ungeschoren davon, sondern müssen Abgaben für das Auslandsgeschäft an den US-Fiskus abdrücken. Damit dürften sich die Steuerpläne der Europäer erledigt haben. Denn von einer Doppelbesteuerung von Unternehmen halten auch die Brüsseler Steuerexperten wenig.
Frankreich mit Google-Steuer gescheitert
Ohnehin tut sich die EU-Kommission schwer, eine solide Steuer für die Giganten des Internetzeitalters zu konstruieren. Für die Besteuerung von Unternehmen ist bislang nach dem internationalen Steuerrecht der Firmensitz ein wichtiges Kriterium. Da sich aber die Geschäftsmodelle im Internetzeitalter ändern und das Geld zunehmend im Netz oder in der Cloud verdient wird, tut sich der Fiskus schwer mit der Besteuerung.
Zugegeben: Die Gewinne, die Apple und Co. in den vergangenen Jahren eingefahren haben, sind absurd hoch. Und die Vorstellung, dass aus deren Europa-Geschäft so gut wie keine Steuern in der EU anfallen, macht schlechte Laune. Doch die Kommission sollte sich hüten, handwerklich schlechte Arbeit abzuliefern. Es sei daran erinnert, dass Frankreich mit der Google-Steuer vor den eigenen Gerichten gescheitert ist. Diese Blamage sollte die Kommission Europa ersparen.