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Update

Castorfs „Baal“ von der Bühne verbannt: Zwei Mal Baal

Groteske Szenen vor Gericht: Der Suhrkamp-Anwalt durchforstete Aktenordner und ließ sich Verträge per Fax schicken - doch am Ende steht der schale Vergleich: Castorfs "Baal" ist nur noch zwei Mal zu sehen.

Münchens Theaterpublikum hat am 28. Februar ein letztes Mal die Chance, die umstrittene „Baal“-Inszenierung von Regisseur Frank Castorf am Residenztheater zu sehen. Danach wird die Produktion nur noch einmal aufgeführt, und zwar beim Theatertreffen im Mai in Berlin. Darauf haben sich das Residenztheater und der Suhrkamp Verlag in München am Mittwochabend geeinigt. „Man kann uns aber natürlich nicht das Theaterspielen verbieten, sondern nur die Verwendung bestimmter Texte in bestimmten Zusammenhängen“, sagte Intendant Martin Kusej am Donnerstag. Der Vergleich bilde die „Minimalpositionen beider Seiten“ ab. Von Suhrkamp gab es keine Stellungnahme zum Ergebnis der Verhandlung. Theaterjurist Rolf Hemke vom Theater an der Ruhr in Mülheim nennt die Lösung „bedauerlich, weil theaterfeindlich“. Er hätte sich gewünscht, dass der Streit bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ausgefochten worden wäre, um zu sehen, „ob höchstrichterlich die Gesetzeslage - im Licht der Gepflogenheiten an den deutschen Bühnen - nicht doch neu, zeitgemäßer und theaterfreundlicher ausgelegt würde“. Das einzige Grundsatzurteil des BGH zu dieser Problematik sei über 40 Jahre alt und überholt.

Frank Castorf fügte Arthur Rimbaud ein

Sechseinhalb Stunden hatten die Parteien am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht verhandelt, ehe sie am späten Abend mühsam eine Einigung erzielten. Streckenweise entwickelte sich die Verhandlung zu einer Posse, die für reichlich Heiterkeit im Publikum sorgte.  Bertolt Brechts Erben eilt in der Theater-Branche der Ruf voraus, bei textlichen Änderungen besonders restriktiv zu sein. Bei der Castorf-Interpretation zu „Baal“ hatten sie nun einen zu massiven Eingriff in den Originaltext moniert. Castorf hat - in der ihm eigenen Art - zahlreiche Fremdtexte in das Stück eingefügt, unter anderem von Arthur Rimbaud. Als Vertreter der Erben wollte Suhrkamp die Produktion per einstweiliger Verfügung verbieten lassen.   Einen Einigungsvorschlag des Richters lehnten Anwalt und Justiziarin des Verlages strikt ab. Das Residenztheater erklärte sich in der Verhandlung unter anderem bereit, das Theaterstück nicht über die geplanten Termine im Februar und März sowie beim Theatertreffen in Berlin hinaus aufzuführen und den Titel zu ändern. Vergeblich.
Die Suhrkamp-Justiziarin nannte es erpresserisch, das Stück erst aufzuführen und danach um die Zustimmung zu bitten. Konkrete Absprachen zu den Castorf-Plänen mit „Baal“ habe es vor der Premiere nicht gegeben. Auch durch den Aufführungsvertrag zwischen der Bühne und dem Verlag seien die Änderungen nicht gedeckt. Das sahen die Vertreter des Theaters anders. Sie hätten den Verlag über die geplante Aufarbeitung des Stückes mit Fremdtexten informiert, zudem sei die freie Arbeitsweise Castorfs im Hause Suhrkamp bekanntgewesen.
Auch Mails und SMS, aus denen sich eine Zustimmung - oder zumindest keine Ablehnung - ablesen ließ, legten sie vor.
Der Richter versuchte mehrfach, die Verlagsvertreter von einer Einigung zu überzeugen. Schließlich würde die Aufführung beim Theatertreffen in Berlin möglicherweise gar zum Ruhme des Autors beitragen, sagte er und fügte keck an: „Der Suhrkamp Verlag müsste auch noch hinnehmen, dass Tantiemen an den Verlag fließen.“ Der Verlag pochte jedoch auf eine Entscheidung des Richters.
„Das ist schwach“, entfuhr es da dem Intendanten Martin Kusej.

Suhrkamp-Anwalt geriet ins Schlingern

Schließlich seien beide Seiten in der selben Branche tätig und deswegen wäre eine Einigung doch schön. Die Vertreter des Theaters verwiesen zudem auf ein angebliches besonderes Wohlwollen der Brecht-Tochter Barbara Brecht-Schall gegenüber Castorf und darauf, dass deswegen dem Regisseur größere Freiheiten zugestanden worden seien. Klären ließ sich diese Frage jedoch nicht.  Mehrmals konnte der Suhrkamp-Anwalt Nachfragen des Richters und des gegnerischen Anwalts zu den Aufführungsrechten und Erbverträgen nicht präzise beantworten. Auch Vertragskopien konnte er zunächst nicht vorlegen. Der Richter fand deutliche Worte: „Man muss seine Waffen sortieren, wenn man in die Schlacht zieht.“ Suhrkamp-Anwalt und -Justiziarin gerieten merklich ins Schlingern, führten Telefonate, durchforsteten ihre Aktenordner und ließen sich Verträge per Fax schicken. „Sie sind hier auf der Rasierklinge unterwegs“, sagte der Richter. Es half nichts, der Verlag wollte keine Einigung.
Was folgte waren mehrstündige Zeugenvernehmungen, in denen es unter anderem um Absprachen zwischen Theater und Verlag zu möglichen Änderungen der Textfassung Brechts ging. Als die Anwälte anschließend erneut ihre Standpunkte dargestellt hatten, gab der Richter zu Protokoll: „Die beiden Parteien tauschen ihre Argumente erneut erschöpfend aus“ - und stimmte ins Gelächter des Publikums ein.
Eine kurze Pause brachte dann den Sinneswandel bei Suhrkamp. Der Anwalt teilte mit, dass eine Einigung nun doch denkbar sei.
Ergebnis: Zwei Aufführungen finden noch statt - darüber hinaus wird Castorfs „Baal“ von der Bühne verbannt. Das Theater sucht laut Kusej nun „nach einem kreativen Umgang mit der entstandenen Situation“. (dpa)

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