Es geht um etwa 250 Millionen Euro: Streit um Welfenschatz geht in die nächste Runde
Berlin lehnt eine Rückgabe des Welfenschatzes ab. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sieht keine Basis für eine entsprechende Klage von Kunsthändlererben in den USA.
Sehr viel Geld würde der Welfenschatz erbringen, käme er denn zur Auktion. Die Schätzungen reichen bis zu 250 Millionen Euro. Da ist es verständlich, dass die Nachfahren zweier Kunsthändler, die die 42 Silberstücke 1935 dem preußischen Staat verkauften, die Empfehlung der Limbach-Kommission nicht hinnehmen wollen. Sie 2014 beschied deren Anspruch auf Restitution gegenüber der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz negativ. Die beiden Erben haben daraufhin Klage vor dem Bezirksgericht der US-Hauptstadt Washington eingereicht, gerichtet gegen die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der Preußenstiftung. Die hat nun vor dem Gericht die Abweisung der Klage beantragt.
Der Fall ist kompliziert und beleuchtet exemplarisch die Schwierigkeiten, zu einer „fairen und gerechten Lösung“ nach den Washingtoner (sic!) Prinzipien von Ende 1998 zu kommen. Der Welfenschatz war von den klammen Fürsten 1929 veräußert und von einem Konsortium zum Weiterverkauf übernommen worden. Doch die Weltwirtschaftskrise machte die Hoffnung auf ein gutes Geschäft zunichte; auch eine Tournee durch die USA führte zum Verkauf von lediglich der Hälfte des 82 Teile umfassenden Schatzes an amerikanische Museen. An der anderen Hälfte hatte Preußen Interesse. Nach langen Verhandlungen kam das Geschäft 1935 nicht zuletzt auf Drängen des preußischen NS-Ministerpräsidenten Hermann Göring für 4,25 Millionen Reichsmark zustande, eine nach damaligen Verhältnissen sehr hohe Summe.
Die Erben zweier beteiligter Händler stellten trotzdem Antrag auf Restitution. Die Limbach-Kommission konnte keinen unrechtmäßigen Erwerb als „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ erkennen und verneinte den Anspruch, was die Erben nicht akzeptierten. Daraufhin reichten sie Klage in Washington ein.
Deren Abweisung hat jetzt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz beantragt. Sie bestreitet die Zuständigkeit eines US-Gerichts und beruft sich darauf, als bundesunmittelbare Einrichtung nach US-Recht Immunität zu genießen. Vielmehr verweist sie auf die Klagemöglichkeiten, die den Erben in Deutschland offenstehen. Die Stiftung erklärt ausdrücklich, einer Klage vor einem deutschen Gericht nicht mit der „Einrede der Verjährung“ zu begegnen. Allerdings bestreitet sie generell die Klagebefugnis der beiden Erben. Sie vertreten weder die Gesamtheit des damaligen Konsortiums noch können sie die Ansprüche innerhalb der finanziell offenbar kompliziert verflochtenen Händlergemeinschaft darlegen.
So bleibt der unangenehme Beigeschmack, mit dem vorliegenden Fall – dem in Rede stehenden Wert der Objekte nach das gewichtigste Restitutionsbegehren überhaupt – an Grenzen des Rechts und der Rechtsprechung zu stoßen. Von einer „fairen und gerechten Lösung“ wird später wohl keiner der Beteiligten mehr sprechen mögen.
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