Kostenlose Open-Air-Veranstaltungen: Scheitert die „Draußenstadt“ an Genehmigungsverfahren?
Das Berliner Projekt „Draußenstadt“ wurde finanziell üppig ausgestattet. Doch Kultursenator Lederer verzweifelt: Behörden genehmigen Freiluftkonzerte selten.
Samstagabend in Friedenau: In der Niedstraße brandet Applaus auf. Er gilt der Sängerin Friederike Brück und ihrem Gitarristen. Gegenüber der Villa von Literaturnobelpreisträger Günter Grass stehen sie in einem Vorgarten und machen Musik. Jazz mit Scat-Einlagen, Balladen, auch Rockiges. Neugierige kommen auf den Trottoirs zusammen, viele werfen Münzen in die Klingelbeutel.
Freiluftkonzerte können bezaubernd einfach sein – wenn Hausbesitzer ihren Grund und Boden dafür zur Verfügung stellen. Sobald sich Künstler:innen auf öffentlichen Flächen bewegen, wird es schwierig. Dann sind Behörden für Genehmigungen zuständig. Das macht es Kultursenator Klaus Lederer so schwer, jene 1 000 000 Euro auszugeben, die beim „Call for Action“ zur Verfügung stehen. Vor über einem Jahr wurde das Projekt „Draußenstadt“ finanziell üppig ausgestattet, eine erste Ausschreibung für die kostenlosen Open-Air-Aufführungen musste im Herbst 2020 pandemiebedingt abgebrochen werden.
Am Montag werden nun endlich die Bewerbungsunterlagen erneut freigeschaltet, ab August sollen die Projekte starten, die eine Fachjury auswählt. Doch noch ist unklar, wo die Umsonst-und-Draußen-Events stattfinden können. Die Bezirke tun sich schwer mit belastbaren Aussagen. Monatelang ist Senator Lederer den Stadträten und -rätinnen hinterhergerannt und hat an die gemeinsame Verantwortung für die notleidenden Künstler:innen appelliert. Doch aus den Amtsstuben trudelten vor allem Antworten ein, die Ablehnungsgründe aufzählten.
„Komplex“ ist das Schlüsselwort in dem Bericht Lederers
In einem zehnseitigen Bericht für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat die Kulturverwaltung ihre Schwierigkeiten dokumentiert, heute wird sich auch der Kulturausschuss mit dem Dauerproblem „Draußenstadt“ beschäftigen. „Komplex“ ist das Schlüsselwort in dem Bericht Lederers, das Seufzen des Verfassers ist aus den Zeilen herauszuhören. „Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa stellt nicht nur fest, dass es einen großen Bedarf für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten im öffentlichen Raum gibt“, heißt es da, „sie stellt auch fest, dass die Umsetzung regelmäßig in Genehmigungsverfahren scheitert“.
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Der „Schutz der Anwohnenden“ vor „Lärmemissionen“ wird ins Feld geführt, die „Sicherstellung des Naturschutzes“ und das „Grünanlagengesetz“, „Haftungsfragen der Veranstaltenden für potenzielle Schäden“, „Konkurrenz der Nutzungen (Bsp: Parkplätze)“, „hohe Nutzungsentgelte für Flächen, die den kommunalen Unternehmen obliegen“, die Überlastung der Ordnungsämter. Besonders irrwitzig ist der Verweis auf den „Grundsatz der Gleichbehandlung“: Entweder, argumentieren die Behörden dabei, können man nur alle Anträge genehmigen oder eben keinen.
Einige potenzielle Veranstaltungsorte haben die Bezirke dann übrigens doch noch rausgerückt: Das Strandbad Wannsee oder den Garten der Schwartzschen Villa am Rathaus Steglitz , den Gutspark Mahlsdorf, den Innenhof des Stasi-Areals in Lichtenberg, den Schlosspark Biesdorf, den Parkplatz von Möbel Höffner an der Landsberger Allee, die Trabrennbahn Mariendorf, den Gendarmenmarkt, das Tempelhofer Feld oder auch den Breslauer Platz in Friedenau.
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