zum Hauptinhalt
Regisseur Roman Polanski steht erneut in Krakau vor Gericht.
© Jacek Bednarczyk/epa

Fortsetzung des Prozesses um Auslieferung: Roman Polanski wieder vor Gericht

Im Februar wurde der Prozess vertagt, nun steht der Regisseur Roman Polanski erneut in Krakau vor Gericht. Hier soll schon in Kürze über seine Auslieferung an die USA entschieden werden.

Die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Hollywood-Regisseur Roman Polanski an die USA könnte möglicherweise schon bald fallen. Am Dienstag wurde vor dem Bezirksgericht Krakau der seit Februar laufende Prozess um die Zukunft des 82-jährigen fortgesetzt. Polanski, der in Krakau einen Wohnsitz hat, war bei der Verhandlung anwesend. Die Verteidiger des Regisseurs („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) legten als Beweisantrag eine Stellungnahme des US-Staatsanwalts vor, der vor fast 40 Jahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen ermittelt hatte. 

Nach Ansicht der Verteidigung ist das Auslieferungsgesuch der US-Justiz unbegründet, weil es bereits in dem damaligen Verfahren zu einer Einigung zwischen Polanski und der Anklagebehörde gekommen sei: Polanski bekannte sich zum Sex mit der Minderjährigen, die Staatsanwaltschaft zog die übrigen Vorwürfe zurück.

Polanski hat die polnische und die französische Staatsangehörigkeit. Sollte das Krakauer Gericht einer Auslieferung zustimmen, liegt die endgültige Entscheidung beim Warschauer Justizminister. Wird der Auslieferungsantrag vom Gericht zurückgewiesen, ist die Entscheidung bindend. Krakauer Medienberichten zufolge wird das Urteil des Gerichts in Kürze erwartet. (dpa)

Zur Startseite