Vergewaltigungsprozess: Richter will Polanski zu Rückkehr in die USA zwingen
Roman Polanski wollte seinen Prozess wegen Vergewaltigung ohne seine Anwesenheit abgeschlossen sehen. Der Richter machte ihm jetzt einen Strich durch die Rechnung. Polanksi soll dem Prozess beiwohnen. Polanskis Anwälte wollen in Berufung gehen.
Starregisseur Roman Polanski (76) muss nach der Entscheidung eines kalifornischen Richters zu einer Verurteilung in dem Prozess wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen in die USA kommen. „Ich habe es deutlich gemacht, das er sich stellen muss“, sagte Richter Peter Espinoza am Freitag nach Angaben der „Los Angeles Times“. Das Gericht lehnte damit einen Antrag des Regisseurs ab, das über drei Jahrzehnte alte Verfahren gegen ihn in seiner Abwesenheit abzuschließen. Polanskis Anwälte kündigten an, gegen diesen Entscheid Berufung einzulegen.
Dem in Polen geborenen Filmemacher („Der Pianist“) wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sex mit ihr gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in Haft, floh dann aber aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Ende September wurde Polanski auf Antrag der kalifornischen Staatsanwaltschaft in der Schweiz festgenommen und sitzt seitdem in Auslieferungshaft. Er hält sich jetzt mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Haus in Gstaad auf, wo er unter Arrest steht.
Polanski bat das Gericht Anfang Januar, das Verfahren ohne sein Erscheinen in Los Angeles abzuschließen. Ein Berufungsgericht hatte zuvor angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten.
Polanskis Missbrauchsopfer, Samantha Geimer, schlug sich in dieser Woche erneut auf die Seite des Regisseurs. Die Amerikanerin, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, bat das Gericht um eine Einstellung des Verfahrens. Geimer beschwerte sich, dass die Anklage sie vor dem Auslieferungsantrag an die Schweiz im Herbst nicht konsultiert habe. Als Opfer von Polanski habe sie ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt, schrieb Geimers Anwalt Lawrence Silver an den Richter. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, machte die Frau bereits im Oktober geltend. dpa
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