Kultur: Leni Riefenstahl muss Behauptung widerrufen
Am Ende sei sie immer Siegerin gewesen. Das hatte Leni Riefenstahl vor wenigen Tagen noch mit triumphierendem Ausdruck gesagt, als sie von Sandra Maischberger auf ihre zahlreichen Prozesse um ihre Person angesprochen wurde.
Am Ende sei sie immer Siegerin gewesen. Das hatte Leni Riefenstahl vor wenigen Tagen noch mit triumphierendem Ausdruck gesagt, als sie von Sandra Maischberger auf ihre zahlreichen Prozesse um ihre Person angesprochen wurde. Jetzt hat Hitlers Lieblingsregisseurin, die am 22. August 100 Jahre alt wird, in einer Sache doch einmal verloren. Am Mittwoch unterschrieb sie eine Erklärung, sie werde nie wieder gegenüber Zäzilia Reinhardt behaupten, sie habe alle Zigeuner, die in dem Film „Tiefland“ mitgewirkt haben, nach Kriegsende wiedergesehen und keinem einzigen sei etwas passiert. Riefenstahl hatte dies in einem Zeitungsinterview behauptet.
Reinhardt, die als 15-Jährige in dem 1940 bis 1942 gedrehten Film als Komparsin mitwirkte, nahm die Erklärung Riefenstahls gestern auf einer Pressekonferenz im Kölner NS-Dokumentationszentrum mit Genugtuung zur Kenntnis. Die heute 76-Jährige berichtete en detail über die Zwangsrekrutierung aus dem NS-Lager Max Glahn und die Dreharbeiten und bezeichnete Riefenstahl als „gemeine und infame Lügnerin". Sie war bei den juristischen Schritten gegen Riefenstahl unterstützt worden vom Kölner Verein Rom e.V., der sich für die Verständigung zwischen Roma und Nicht-Roma einsetzt. Vorstandsmitglied Günter Wallraff präsentierte gestern neue Dokumente aus Österreich, die ihm zufolge „die Lebenslüge der Riefenstahl unter Beweis stellen“, er verurteilte sie als „glühende Hitler-Verehrerin".
Mit der Erklärung Riefenstahls ist eine zivilrechtliche Klage gegen sie hinfällig geworden. Ob die Staatsanwaltschaft gegen sie einen Strafantrag wegen Verleugnung des Holocaust stellt, ist noch offen. Es wird wohl nicht das letzte Mal sein, dass die letzte lebende Reizfigur des Nationalsozialismus die deutsche Justiz beschäftigt. Erik Eggers
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