zum Hauptinhalt
"Grâce à Dieu" von François Ozon arbeitet einen Missbrauchsfall auf.
© Jean-Claude Moireau

Berlinale-Film „Grâce à Dieu“: Katholischer Priester will Start eines Missbrauchsfilms verhindern

Der Anwalt eines Priesters versucht, François Ozons „Grâce à Dieu“ in Frankreich zu stoppen. An diesem Freitag feiert der Film Weltpremiere bei der Berlinale.

Seit einigen Tagen versucht der französische Anwalt Frédéric Doyez, den für den 20. Februar geplanten Filmstart von François Ozons „Grâce à Dieu“ in Frankreich mit einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. Es sei nicht hinzunehmen, dass ein Film zur Vorverurteilung seines Mandanten führe, der sich demnächst für pädophile Übergriffe in der Vergangenheit zu rechtfertigen hat.

Doyer verteidigt den Lyoneser Priester Bernard Preynat, der sich in der Gemeinde Sainte-Foy-lèsLyon von 1986 bis 1991 in mehr als 70 Fällen sexuelle Übergriffe an von ihm betreuten Pfadfindern schuldig gemacht hat. Viele Taten sind verjährt, aber ein neues Gesetz, die „Loi Schiappa“, hat die Verjährungsfristen für sexuell motivierte Straftaten verlängert.

„Grâce à Dieu“, der am Freitag Weltpremiere im Berlinale-Palast feiert, handelt von eben diesem Skandal. Im Zentrum des von Ozon verfassten Drehbuchs steht eines der Opfer, Alexandre, der weitere Leidensgenossen ausfindig macht, um nach Jahren an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der Erzbischof von Lyon steht seit Anfang Januar vor Gericht

Die Affäre Preynat, die sich liest wie unzählige andere, die die katholische Kirche seit Jahren in vielen Ländern zu verantworten hat, wird längst vom Skandal Barbarin überschattet. Philippe Barbarin, seit 2002 Erzbischof in Lyon, steht seit 7. Januar gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten in Lyon vor Gericht, wegen Nichtanzeige der sexuellen Übergriffe Preynats. Barbarin deckte den sündigen Priester und beließ ihn auch nach dessen internen Geständnissen in Amt und Würden. Bis 2015 blieb Preynat die Obhut von Kindern und Jugendlichen anvertraut. Gegen das kirchliche Schweigekartell gründeten seine mittlerweile erwachsenen Opfer die Vereinigung „La Parole Libérée“ (Das befreite Wort). Von deren Entstehung erzählt Ozons Film.

Im Wallfahrtsort Lourdes hatte Barbarin 2016 gesagt, die Vorwürfe gegen Preynat seien „Gott sei Dank verjährt“. Eine Formulierung, die öffentliche Entrüstung ausgelöst hat und den Filmtitel erklärt, „Grâce à Dieu“, Gott sei Dank. Die Affäre Barbarin erschüttert die französische Gesellschaft. In Frankreich ist die so genannte Patronage mit kirchlichen Kinder- und Jugendfreizeiten vor allem an schulfreien Mittwochnachmittagen eine feste Tradition, sie gehört zur gesellschaftlichen Bildung von Minderjährigen. Das immer noch stark im katholischen Glauben verwurzelte Land schenkt der kirchlichen Pädagogik fast blindes Vertrauen.

Zudem trifft die Affäre Preynat die katholische Kirche von Frankreichs schon geografisch gleichsam ins Mark. Denn am Schauplatz des Prozesses, in Lyon, lebten einst die ersten Christen Galliens. Die Verfolgung in der römischen Provinzhauptstadt unter Marc Aurel im Jahr 177 endete mit einem Martyrium. Die Basilika Notre Dame de Fourvière, die zu Ehren der Märtyer errichtet wurde, ist das Wahrzeichen der Stadt am westlichen Saône-Ufer. Als wichtigster französischer Erzbischof trägt Philippe Barbarin zudem den Titel „Primat des Gaules“ und nahm am Konklave für die Papstwahl sowohl von Benedikt als auch von Franziskus teil. Auch er selber galt als möglicher Kandidat. Rückhalt bekam der Kardinal unter anderem von Lyons Bürgermeister.

Der Papst forderte "Scham und Reue"

Aber nicht nur in der aufgebrachten Öffentlichkeit und den Medien mehrten sich seit 2016 die Rufe nach einem Rücktritt des Erzbischofs. Pierre Vignon, katholischer Priester im 150 Kilometer entfernten Saint-Martin-en-Vercors, startete letzten Sommer deshalb eine Internetpetition. Mehr als 100 000 Menschen unterzeichneten sie in wenigen Tagen. Vignon verlangte, dass Barbarin, der wie seine beiden Amtsvorgänger nichts für eine öffentliche Aufarbeitung des vielfachen Kindesmissbrauchs unternommen hatte, nun wenigstens dem Pontifex Folge leisten solle. Papst Franziskus hatte die überfällige Aufarbeitung des klerikalen Missbrauchs in „Scham und Reue“ gefordert. Die lasse Barbarin vermissen, klagte Vignon.

Wobei Franziskus sich in der Missbrauchsdebatte bis heute widersprüchlich verhält. Zum einen machte er den australischen Erzbischof George Pell zu seinem obersten Finanzchef, der sich ebenfalls wegen Missbrauchs vor Gericht verantworten muss. Andererseits lädt er diesen Monat zum Missbrauchs-Krisengipfel und thematisierte vor zwei Tagen erstmals auch die sexualisierten Übergriffe auf katholische Nonnen, in Anspielung auf mutmaßliche Vorfälle bei der französischen Johannesgemeinsschaft.

Die Kirche bezeichnet das Verfahren als Schauprozess

Dem Provinzpriester Pierre Vignon wurde eines seiner Ämter entzogen - zur Strafe für sein Engagement. Auch diese Wendung bestärkte Preynats ehemalige Opfer in der Annahme, dass die Kirche nicht dazulernt. Also versuchen die Mitglieder von „La Parole Libérée“ es nun mit einer Zivilrechtsklage, nach dem das Strafverfahren gegen Kardinal Barbarin 2016 wegen Verjährung eingestellt worden war.

So ist das Gericht in Lyon jetzt Schauplatz einer öffentlichen Debatte, die die Kirche auch weiter nicht führen will. Sie bezeichnet das Verfahren ihrerseits als Schauprozess. Vor diesem Hintergrund gerät jetzt auch François Ozons Film in den Fokus der Juristen.

Neben einer möglichen einstweiligen Verfügung durch Preynats Anwalt, über die am 15. Februar entschieden werden soll, gibt es ein zweite Unwägbarkeit. Eine der vor Gericht stehenden Personen, denen Vertuschung zur Last gelegt wird, ist Régine Maire, eine frühere Mitarbeiterin der Lyoneser Diözese. Sie verlangte Ende Januar über ihren Anwalt, dass ihr Name in dem dokumentarisch fundierten Film nicht vorkommen dürfe. Der Berlinale liegen bislang keine Informationen vor, dass die beantragten einstweiligen Verfügungen Auswirkungen auf die Premiere von „Grâce à Dieu“ im Wettbewerb haben könnten.

Eberhard Spreng

Zur Startseite