"Klassiker der Moderne" aus Brandenburg: Hedwig Bollhagens Keramik als national wertvoll eingestuft
Neu in der Liste von Brandenburg: Der Nachlass der Keramik-Künstlerin Hedwig Bollhagen steht nun im Verzeichnis national wertvollen Kulturguts.
Der Nachlass der Keramikerin Hedwig Bollhagen (1907-2001) ist in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufgenommen worden. Die Liste mit bundesweit rund 2700 Eintragungen werde damit um eine bedeutende Sammlung ergänzt, erklärte Brandenburgs Kulturministerin Sabine Kunst (SPD) am Mittwoch in Potsdam. Bollhagen hatte 1934 unter umstrittenen Umständen die Werkstatt der jüdischen Keramikerin Margarete Heymann-Loebenstein (1899-1990) im brandenburgischen Marwitz bei Velten übernommen und galt auch in der DDR als wichtige Keramikerin.
Bollhagen, so Sabine Kunst, habe "als eine der bedeutendsten Keramikerinnen die moderne Keramik des 20. Jahrhunderts in Deutschland geprägt. Viele ihrer Formen und Dekore gehören inzwischen zu den ‘Klassikern der Moderne‘ und genießen internationale Anerkennung."
Der keramische Nachlass biete mit seinen vielen, teilweise seltenen und bedeutsamen Einzel- und Serienstücken "einen einzigartigen, repräsentativen Überblick über das gesamte künstlerische und keramische Schaffen Hedwig Bollhagens, das von der Weimarer Republik in den 1920er Jahren bis zur Bundesrepublik in den 1990er Jahren die unterschiedlichen Gesellschaftssysteme des 20. Jahrhunderts spiegelte.“
Der Nachlass steht in Brandenburg bereits seit 2004 unter Denkmalschutz und besteht den Angaben zufolge aus Einzelwerken von Hedwig Bollhagen sowie aus einigen Arbeiten befreundeter Künstler wie Charles Crodel, Theo Bogler und Werner Burri. Darunter seien auch Schülerarbeiten, die den Einfluss Bollhagens auf spätere Keramikerinnen und Keramiker zeigen, hieß es. Der Nachlass befindet sich als Dauerleihgabe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Hedwig-Bollhagen-Museum, das im Juli 2015 in Velten im Landkreis Oberhavel eröffnet wurde, nachdem es längere Auseinandersetzungen um den Standort gegeben hatte..
Die Bundesländer können den Angaben zufolge nach Bundesrecht Kulturgut als „national wertvoll“ einstufen und in der Kulturgut-Datenbank eintragen. In Brandenburg gehört dazu neben dem Bollhagen-Nachlass unter anderem der Schreibtisch des preußischen Königs Friedrich II. Eingetragenes Kulturgut darf nur mit Genehmigung der Bundeskulturbeauftragten aus Deutschland ausgeführt werden. Der Schutz vor Abwanderung ins Ausland besteht in Deutschland bereits seit 1919 und wurde 1955 im Kulturgutschutzgesetz neu verankert. Das Gesetz wird derzeit novelliert, von Seiten der Kunstsammler gab es heftigen Protest gegen den Entwurf von Kulturstaatsministerin Grütters. 2016 soll es endgültig verabschiedet werden. epd/Tsp
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