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Die beiden Seiten von Jonathan Meese: Hier der Privatmensch, der am liebsten allein ist, dort die Bühnenfigur, die den Hitlergruß zeigt. Auch im Gerichtssaal, wenn er sich wegen Nazi-Symbolen verantworten muss. Nicht weniger als die Freiheit der Kunst stand auf dem Spiel.
© dpa

Jonathan Meese: Freispruch im Hitlergruß-Prozess

Es ist Kunst, sagte die Richterin: Jonathan Meese ist vom Landgericht in Kassel freigesprochen worden. Weil er den Hitlergruß bei einer Veranstaltung 2012 nicht als Privatmensch zeigte, sondern in einer Kunstaktion. Im Gerichtssaal, wo Meese sich wegen des Zeigens von Nazi-Symbolen verantworten musste, zeigte er sich erleichtert.

Es ist die ultimative Geste der Provokation, eine Beleidigung von Geschmack und Moral. Dafür reicht es, die rechte Hand auszustrecken und den Arm zu erheben. Wer in Deutschland den Hitlergruß zeigt, verstößt gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ verbietet. Es sei denn, es handelt sich um Kunst. Mit genau diesem Argument ist Jonathan Meese am Mittwoch vom Kasseler Landgericht freigesprochen worden. Er hatte im Juni 2012 bei einer Gesprächsveranstaltung in der Kasseler Universität zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ zweimal den Arm zum Hitlergruß erhoben. Das Gericht wertete den Akt als Kunstaktion und folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert hatte.

Es sei bei Meeses Auftritt um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die Richterin. Die nationalsozialistischen Symbole würde er eher verspotten. Außerdem sei die Atmosphäre in Kassel 2012 wegen der bevorstehenden Documenta mit Kunst „aufgeladen“ gewesen. Meese zeigte sich erleichtert. „Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit, jetzt werde ich erst einmal jede Ideologie wegpennen“, sagte er nach dem Urteil. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel war er meist der private Meese, doch nun ist sie wieder da, die Bühnenfigur Jonathan Meese. In seinem fast halbstündigen Schlusswort erläuterte der 43-jährige Künstler zuvor: „Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben“.

Die Staatsanwaltschaft will das Urteil nun jedoch auf eine mögliche Berufung prüfen. Auch die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit noch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Meese hatte dort bei einer Theateraufführung im Juni dieses Jahres mehrfach die Hand zum Hitlergruß erhoben und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert..

Der Richterspruch von Kassel verdient Anerkennung. Er setzt in zweierlei Hinsicht ein Signal. Erstens zeigt er, dass die Kunstfreiheit in einer Demokratie zu den höchsten Gütern gehört – eine Lehre, die die Bundesrepublik aus der Verfolgung der Moderne im Nationalsozialismus gezogen hat. Zweitens folgt das Urteil der Einsicht, dass immer der Kontext darüber entscheidet, was Kunst ist. Demnach ist Kunst nicht bloß das, was in einem Theater, einem Museum oder einer Galerie stattfindet. Meese – so sah es jedenfalls das Gericht – ist bei der Diskussion nicht als Privatmensch, sondern als Kunstfigur aufgetreten. Er selber sagte: „Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert.“

Der Freispruch ist dennoch kein Freibrief. Weil er besagt, dass Meeses Hantieren mit Nazi-Gesten Kunst sei, wird diese Kunst nun wieder zu einem Fall für die Kritik. Und da fällt das Urteil leicht: Meese nervt. Seit fast 20 Jahren spielt er nun schon im spätpubertären Dauertrotz mit den Symbolen des Bösen. Er kostümiert sich mit Pickelhauben und Eisernen Kreuzen, fuchtelt mit Nietzsche und Richard Wagner herum, schwadroniert von „Erzblut“ und „Blutzerz“. Und macht immer wieder das Hitlergruß-Männchen. Sein Aktionskunst-Kabarett wiederholt sich, sie langweilt inzwischen. 2016 soll Meese in Bayreuth den „Parsifal“ inszenieren. Au weia. (mit dpa)

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar unserer Autorin Nicola Kuhn "Die Grenzen der Provokation - Jonathan Meese, Bushido: Wie weit darf Kunst gehen?"

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