Rückgabe: Erben erhalten Rubinsteins Handschriften
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat Originalhandschriften des Pianisten Arthur Rubinstein an dessen vier Kinder überstellt. Das 71 Nummern umfassende Konvolut war 1939 von den Nationalsozialisten beschlagnahmt worden.
Berlin - Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat Originalhandschriften aus dem ehemaligen Besitz des Pianisten Arthur Rubinstein an dessen vier Kinder als Erben zurück gegeben. Das 71 Nummern umfassende Konvolut war nach der Beschlagnahmung des Besitzes des weltberühmten Pianisten (1887-1982) durch die Nationalsozialisten 1939 über Umwege in die Staatsbibliothek nach Ost-Berlin gelangt, wie die Stiftung am Freitag in Berlin mitteilte.
Rubinstein war kurz vor dem Einmarsch der Deutschen in Paris 1939 in die USA emigriert. Noch im selben Jahr konfiszierte der «Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg» Rubinsteins Besitz in Paris und brachte die Privatbibliothek in das Reichssicherheitshauptamt nach Berlin. 1945 konfiszierte die Rote Armee die Bestände und transportierte sie in die Sowjetunion. Im Zuge der Rückführung deutschen Kulturguts wurde die Sammlung 1958/1959 von der Sowjetunion an die Staatsbibliothek zurückgegeben.
Erst 2003 gelang die Zuordnung der Autografen, Abschriften, Fotokopien und Drucke verschiedener Komponisten, die zum Teil mit persönlicher Widmung an Arthur Rubinstein versehen sind. Dazu zählen Widmungen von Stefan Wolpe und Germaine Tailleferre, Mitglieder der so genannten Komponistengruppe Les Six, des Brasilianers Heitor Villa-Lobos, anderer südamerikanischer Komponisten sowie von Rubinstein selber. Mit der Rückgabe sei erstmals von den Deutschen einst beschlagnahmter jüdischer Besitz von der Staatsbibliothek an die rechtmäßigen Erben gegeben worden. (tso/dpa)
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