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Bei Rowohlt kracht es derzeit.
© dpa/Jens Ressing
Update

Weiter Turbulenzen bei Rowohlt: Entlassene Rowohlt-Verlegerin Barbara Laugwitz wehrt sich

Bislang hat sie zu ihrer Entlassung bei Rowohlt geschwiegen. Nun aber meldet sich Barbara Laugwitz mit einer einstweiligen Verfügung.

Nachdem am vergangenen Wochenende die Autoren und Autorinnen des Rowohlt-Verlags in einem zweiten Offenen Brief an den CEO der Holtzbrinck-Buchverlage, Jörg Pfuhl, gegen die Entlassung der bisherigen Rowohlt-Verlegerin Barbara Laugwitz protestiert hatten, ist nun erstmals auch von Laugwitz etwas zu vernehmen.

In einer Pressemitteilung ihres Anwalts Kai Zapfe wird erklärt, sie habe in einer E-Mail vom 28.8 2018 "ausdrücklich" eine von Pfuhl "verhängte unbefristete Kontaktsperre" bekommen und sei deswegen für die Autoren und Autorinnen nicht zu erreichen gewesen. "Meine Mandantin hielt sich an die verhängte Sperre, um ihre dienstvertraglichen Pflichten gegenüber dem Rowohlt Verlag nicht zu verletzen".

Darüber hinaus hat Laugwitz sich veranlasst gesehen, durch ihren Anwalt mit einer einstweiligen, beim Landgericht Berlin eingereichten Verfügung gegen Aussagen von Pfuhl gegenüber den Autoren und im "Spiegel" vorzugehen. Das Landgericht Berlin untersagt darin Pfuhl nun, noch einmal öffentlich davon zu sprechen, die Kontaktsperre für Laugwitz sei ein "Missverständnis" gewesen.

Rowohlt: Entscheidung des Landgerichts sei nicht rechtskräftig

Derweil hat der Rowohlt-Verlag mitgeteilt, die Entscheidung des Landgerichts Berlin sei nicht rechtskräftig, Jörg Pfuhl habe Widerspruch eingelegt. Es fehle in der Pressemitteilung der Kanzlei Zapfe Legal, die Laugwitz vertritt, ein Hinweis auf die mangelnde Rechtskraft dieser Entscheidung.

Und weiter heißt es in der Mitteilung des Rowohlt-Verlags: "Die ehemalige Verlegerin des Rowohlt-Verlags und der Verlag interpretieren die vertraglich bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung und eine im Zuge der Entlassung ausgesprochene Kontaktregelung unterschiedlich. Die Unternehmensleitung hat bereits vor Wochen gegenüber Frau Laugwitz deutlich gemacht, dass diese Regelung in keiner Weise als generelles Kontaktverbot mit den Autoren des Verlags gedacht war." (Tsp)

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