Cornelius Gurlitt und seine Sammlung: Die wichtigsten Fragen zum Erbe des Kunsthändlers
Der am Dienstag verstorbene Kunsthändler Cornelius Gurlitt hat seine Bilder dem Berner Kunstmuseum vererbt. Was bedeutet das für die Sammlung?
- Matthias Schlegel
- Patrick Guyton
Nichts erinnert an diesem Wohnblock im Münchner Stadtteil Schwabing an den Mann, der hier am Dienstagvormittag in seiner Wohnung im fünften Stock gestorben ist. „Gurlitt“ steht weiterhin auf dem Messing-Klingelschild am Eingang. Der Paketdienst und die Müllabfuhr sind unterwegs – an dem Haus aber hat niemand Blumen oder eine Karte zum Gedenken an Cornelius Gurlitt, den jahrzehntelangen Hüter des „Schwabinger Kunstschatzes“, niedergelegt. Einsam blieb er bis zum Schluss, auch wenn ihn seit November vergangenen Jahres, als die Medien über die immense vom Vater geerbte Kunstsammlung berichtet hatten, die halbe Welt kannte. Nicht einmal seine Bilder hat der 81-Jährige mehr gesehen – obwohl er sie vor wenigen Wochen zurück erhielt, nachdem sie Anfang 2012 beschlagnahmt worden waren.
Welche Folgen hat sein Tod für den Umgang mit den Bildern?
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU), der an den Verhandlungen zwischen dem Bund, dem Freistaat und Gurlitt selbst teilgenommen hatte, ist vor allem eines wichtig: „Die Provenienzforschung geht weiter, wie sie im April dieses Jahres vertraglich geregelt wurde“, sagte ein Sprecher am Mittwoch dem Tagesspiegel. Am Ende seines Lebens habe Gurlitt sich dazu entschlossen, „sich an das Washingtoner Abkommen zu halten“. Der Minister spricht von einer „großmütigen Entscheidung an seinem Lebensabend“, durch sie könne nationalsozialistisches Unrecht aufgearbeitet werden. Dies werde „mit seinem Namen verbunden bleiben“. Das Washingtoner Abkommen sieht vor, dass Raubkunst, also etwa Kunstwerke, die in der NS-Zeit den Besitzern abgepresst worden waren, an die eigentlichen Besitzer beziehungsweise deren Erben zurückgegeben wird. Unabhängig vom Tode Gurlitts begutachtet also die vom Bund und Bayern gestellte „Taskforce“ unter der Leitung der einstigen Kulturpolitikerin Ingeborg Berggreen-Merkel weiterhin die 1280 in Schwabing aufgefundenen Kunstwerke. Sie geht derzeit von 458 verdächtigen Bildern aus. Die Arbeiten könnten noch mindestens ein Jahr dauern.
Was hat Gurlitt selbst über die Kunstwerke verfügt?
Ende vergangenen Jahres wurde Cornelius Gurlitt vom Amtsgericht München unter Betreuung gestellt. Damit ist das Amtsgericht auch das zuständige Nachlassgericht. Es hat am Mittwoch ein Nachlassverfahren eingeleitet, mit dem Erben ermittelt und das Testament eröffnet wird. Zudem ist das Amtsgericht nun zuständig für die Sicherung des Erbes, also der Bilder, deren Wert auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt wird. Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl teilte am Mittwoch mit, dass Gurlitt bei einem Notar in Baden-Württemberg ein Testament gemacht habe. Das Gericht werde dieses nun anfordern, es prüfen sowie danach mögliche Erben informieren. Diese könnten im Inland innerhalb von sechs Wochen und im Ausland innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob sie das Erbe annehme oder nicht. Der Inhalt des Testaments werde „streng vertraulich“ behandelt, über die Identität etwaiger Erben werde keine Auskunft gegeben.
Gleichwohl gab das Kunstmuseum Bern noch am Mittwoch bekannt, dass es am gleichen Tag von Gurlitts Rechtsanwalt Christoph Edel „telefonisch wie schriftlich informiert“ worden sei, dass Gurlitt „die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt habe“. Die Nachricht habe dort „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ eingeschlagen, hätten doch „zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern“ bestanden. Dessen Stiftungsrat und Direktion seien „einerseits dankbar und freudig überrascht“, hieß es in der Mitteilung weiter. Sie wollten „andererseits aber auch nicht verhehlen, dass das großartige Vermächtnis ihnen eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur“. Zunächst wolle man nun Einsicht in die relevanten Akten nehmen Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen.
Gehen die familiären Erben leer aus?
Was ist mit Gurlitts familiären Erben?
Cornelius Gurlitt hat noch einen hoch betagten Schwager, der in der Nähe von Stuttgart lebt, und einen Cousin, der als Fotograf arbeitet und in Spanien und auf Kuba lebt. Zu beiden hatte der Kunstsammler-Erbe nur wenig Kontakt. Seine einzigen wichtigen Bezugspersonen waren sein Vater Hildebrandt, seine Mutter sowie die Schwester. Doch die sind alle tot. Gurlitt soll verfügt haben, dass seine noch lebenden Verwandten die Kunstwerke nicht bekommen sollen, sondern eben das Kunstmuseum in Bern. Rein erbrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Pflichtteile haben nur enge Verwandte und der Ehegatte. Die entfernten Verwandten, wie hier im Falle Gurlitt, haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Entscheidend ist, was das Testament verfügt.
Ist die Vererbung in die Schweiz einfach so möglich?
Ob die Ausfuhr der Kunstwerke in die Schweiz so problemlos läuft, wie es Gurlitt vielleicht erhoffte, ist durchaus fraglich. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Gerd Schwendinger, Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen im Bereich des Zoll- und Außenhandelsrechts, weist darauf hin, dass das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung" Beschränkungen für das Verbringen von Kunstwerken ins Ausland vorsehe. Entscheidend sei, ob die Kunstwerke im Gesamtverzeichnis nationalen Kulturgutes aufgeführt seien. Selbst wenn die Kunstwerke aus Gurlitts Besitz noch nicht auf der Liste stünden, könnte die Ausfuhr in die Schweiz rechtlich problematisch sein. Denn sollte von der zuständigen Behörde ein Verfahren über die Eintragung in das vorgenannte Verzeichnis eingeleitet werden, sei der Export des betreffenden Kulturguts bis zur Entscheidung über die Eintragung verboten, sagte Schwendinger dem Tagesspiegel. Darüber hinaus dürfe die Ausfuhr bestimmter Kulturgüter aus dem Zollgebiet der EU auch nach europäischem Recht grundsätzlich nur erfolgen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung vorliege. Dies gelte zum Beispiel oberhalb bestimmter Wertgrenzen für Bilder und Gemälde, die älter als 50 Jahre sind und nicht den Urhebern gehören.
Was wird aus dem Augsburger Ermittlungsverfahren gegen Gurlitt?
Mit dem Tod eines Beschuldigten endet das Ermittlungsverfahren, sagt die Staatsanwaltschaft Augsburg. Nachdem die Vereinbarung mit Gurlitt zustande gekommen und ihm die Sammlung zurückgegeben worden war, war ohnehin mit der Einstellung des Verfahrens gerechnet worden.
Welche Rolle spielen Gurlitts Salzburger Bilder?
In Gurlitts baufälligem, unbewohnt wirkendem Haus in Salzburg waren im Februar weitere 238 Kunstgegenstände, darunter 39 Ölgemälde, sichergestellt worden, darunter Bilder von Monet, Renoir und Picasso. Die Werke sollen, ähnlich wie die aus der Schwabinger Sammlung, begutachtet und gegebenenfalls an frühere Eigentümer zurückgegeben werden, wenn sie diesen im Nationalsozialismus geraubt oder abgepresst worden waren.
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