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Bauaufsicht. Der italienische Architekt Franco Stella schaut am 7. Mai von der Humboldt-Box auf die Schloss-Baustelle im historischen Zentrum Berlins.
© Paul Zinken/dpa
Update

Berlin und das Stadtschloss: Architekt Franco Stella kommt nicht aus der Kritik

Zwar sagt der Bund, ein neuer Sachverhalt liege nicht vor. Aber ist beim Wettbewerb für das neue alte Berliner Stadtschloss alles mit rechten Dingen zugegangen? Alte Zweifel und neue Belege zum Schloss-Architekten Franco Stella.

Das Schloss wächst und wächst – und jetzt das. Franco Stella, der Architekt des Berliner Stadtschlosses, hat die Wettbewerbsbedingungen vielleicht doch nicht erfüllt. Nach Informationen des „Spiegel“ belegen Unterlagen der italienischen Sozialversicherungsbehörde, dass der heute 71-Jährige 2004 bis 2007 nur einen einzigen weiteren Architekten angestellt hatte und sein jährlicher Umsatz nur einmal in diesen drei Jahren über 100 000 Euro lag. Stella bestätigte dies, fügte aber hinzu, es habe mehrere Festanstellungs-ähnliche Beschäftigungsverhältnisse gegeben. Am Schloss-Wettbewerb durfte 2008 nur teilnehmen, wer zuvor mindestens drei Architekten beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mindestens 300 000 Euro vorweisen konnte. Nachdem der Italiener zum Sieger erkoren und vom Bund mit dem Schlossbau beauftragt worden war, hatte Drittplatzgewinner Hans Kollhoff sich ans Kartellamt gewandt. Die Sache landete vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Stella bekam Recht.

Es ist also ein alter Streit, der jetzt neu aufflackert, auch wenn für den Bund als Bauherrn des Schlosses „kein neuer Sachverhalt“ vorliegt. Das Düsseldorfer Gericht habe die Vergabe 2009 letztinstanzlich bestätigt; „die jetzt vom ,Spiegel’ gemeldeten Angaben lagen nach unserer Kenntnis dem Gericht bereits vor“, so Ines Drechsler, Sprecherin des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung. Das ist so nicht ganz zutreffend: Das Oberlandesgericht hatte damals zwar festgestellt, dass nur ein Mitarbeiter - Zucchini - als Halbtagsangestellter gemeldet ist, andere Mitarbeiter jedoch . Auf eine genauere Überprüfung von Franco Stellas Firmenkonstruktion hatte das Gericht jedoch verzichtet. Bauminister Wolfgang Tiefensee betonte damals sogar (gegenüber dem "Spiegel"), Stellas Eigenerklärung sei ausreichend: "Die Unterschrift eines Chefarchitekten ist für uns ein sehr hohes Gut.". Das Magazin „Art“ hatte 2011 bereits ähnliche Belege wie die jetzigen präsentiert. Dass der Architekt den Schloss-Bauherrn belogen hatte, ist somit spätestens seit drei Jahren bekannt. Gerichtsbeschluss hin oder her: merkwürdig, dass dies den Bund das nicht stört, damals wie heute nicht. Auch die „Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum“, die seit Juli 2009 als vom Bund eingesetzte Bauherrin fungiert, verweist auf die „letztinstanzlich bestätigte“ Rechtmäßigkeit der Vergabe, so deren Sprecher Bernhald Wolter. Auch er sagt: "kein neuer Sachverhalt".

Das Schloss wächst und wächst - aber die Kritik am Verfahren verstummt nicht. Erst im Winter 2013 war eine erbitterte Debatte über die als einzige der vier Gebäudeseiten neu gestaltete Ostfassade entbrannt. Und Hans Kollhoff sagte dem Tagesspiegel an diesem Montag, er halte die Gerichtsentscheidung von 2009 nach wie vor für grotesk. Auch, dass der Bund sich Stellas Eigenerklärung über die Größe seines Büros zwar von der italienischen Architektenkammer bestätigen ließ, nicht aber von den dortigen Behörden. „Ein Telefonat hätte genügt“, wundert sich Kollhoff. Seine Anwälte wollen der Sache mit der Korrektheit der Auftragsvergabe jetzt wieder nachgehen. Dabei ist dem Architekten, der in Berlin unter anderem den Kollhoff Tower am Potsdamer Platz und das Auswärtige Amt verantwortet, nicht daran gelegen, den Schlossbau zu stoppen. Er bezweifelt allerdings erneut die Seriosität des Projekts und des Wettbewerbswesens in Deutschland.

Alter Streit ist neu entflammt

„Die Frage ist, ob sich ein Auslober an die eigene Wettbewerbsausschreibung halten muss oder sich locker darüber hinwegsetzen kann,“ so der 67-Jährige. Zumal es sich um die prestigeträchtigste Kulturbaustelle des Bundes handelt und schon früh der klare Verdacht existierte, dass Stellas Büro die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllte – auch wenn für die Realisierung dann zwei deutsche Großbüros hinzugezogen wurden, Hilmer Sattler sowie Gerkan Marg und Partner.

Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer, sieht in den neuerlichen Zweifeln einen Beleg dafür, dass es mit dem Wettbewerbs-Prozedere im deutschen Bauwesen hapert. „Der Auslober will sich absichern, das ist ein sein gutes Recht. Aber wir brauchen qualitative statt quantitative Kriterien. Die Größe eines Büros, die Zahl der Mitarbeiter und Computerarbeitsplätze oder die Höhe des Jahresumsatzes besagen oft wenig über die Qualifizierung eines Architekten für ein Bauprojekt“, so Prinz. Wichtiger sei der Blick auf das bisherige Werk, auf die Architektursprache, auf Referenzprojekte. Franco Stella, der Mann aus der Palladio-Stadt Vicenza, hat nie ein großes öffentliches Gebäude, ein Museum oder Veranstaltungshaus verantwortet.

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