Gesundheitsvorsorge: Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Die Eltern erhalten gleich nach der Geburt des Kindes ein gelbes Gesundheitsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen aufgelistet sind.
Die elf U-Untersuchungen, sollen für Kinder von der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr stattfinden. Dabei werden Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane sowie Zähne, Kiefer, Mund, Skelett und Muskulatur vom Arzt geprüft. Weiterhin können mögliche Entwicklungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen festgestellt werden. Mehrere Regelimpfungen runden das Vorsorgepaket für unter 18-Jährige ab.
Die beiden J-Untersuchungen richten sich an Teenager zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr zur Beurteilung der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung. Außerdem erhebt der Arzt den Impfstatus und warnt die Jugendlichen vor den Folgen des Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsums.
Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren sind nach einer frauenärztlichen Beratung von den Kosten für Schutzimpfungen gegen Gebärmutterhalskrebs - der HPV-Impfung - befreit.
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sind dreimal bis zum Alter von sechs Jahren und einmal je Kalenderhalbjahr bei Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis 18 Jahren sinnvoll.
Leonard Hillmann
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