Gesundheit: Polizei
Wer sich beispielsweise durch einen randalierenden Nachbarn bedroht fühlt oder denkt, dieser könne sich selbst Schaden zufügen, kann den Polizeinotruf 110 wählen. Denn wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Polizei eine Zwangseinweisung vornehmen.
Wer sich beispielsweise durch einen randalierenden Nachbarn bedroht fühlt oder denkt, dieser könne sich selbst Schaden zufügen, kann den Polizeinotruf 110 wählen. Denn wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Polizei eine Zwangseinweisung vornehmen.
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