Vorfall in Frankfurter Hotel: Strafbefehl gegen Ex-Radprofi Jan Ullrich
Wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung: Gegen den ehemaligen Radprofi Jan Ullrich ist ein Strafbefehl erlassen worden.
Gut ein Jahr nach dem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel ist gegen den ehemaligen Ex-Radprofi Jan Ullrich ein Strafbefehl erlassen worden. Es gehe in dem Fall um den Verdacht der Körperverletzung und versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um Jan Ullrich.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat das Amtsgericht Frankfurt gegen den ehemaligen Radprofi einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu 40 Euro erlassen. Der weitere Tatvorwurf - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Zwischenzeitlich war gegen Ullrich sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt worden.
Der 45-Jährige soll am 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel eine Escort-Dame körperlich angegriffen und verletzt haben. Er soll die Frau, die aus dem Kongo stammt, zunächst beleidigt haben. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.
„Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand“, heißt es in der Mitteilung. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Die Geschädigte erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss.
„Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Ex-Radprofi habe den Strafbefehl akzeptiert, der laut Staatsanwaltschaft damit rechtskräftig ist. Er gilt nun als vorbestraft.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen. (dpa)