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Schleichend. Gegner der Legalisierung warnen vor gesundheitlichen Gefahren. Hanfkonsum kann zu Depressionen und Psychosen führen, besonders bei Jugendlichen
© AFP

Cannabis-Legalisierung: Das Rauchzeichen

Sein gesamtes Berufsleben lief auf diese Klage zu. Der Berliner Thomas Herzog, Rechtsanwalt im Rentenalter, will das Cannabis-Verbot im Alleingang kippen.

Am passenden Ladenlokal würde es nicht scheitern. Da hat Thomas Herzog sogar mehrere Angebote. Herzog, 69 Jahre alt, grau-blonder Schnurrbart, zieht sich eine Kapuze über den Kopf, um zu einer kleinen Ortsbesichtigung aufzubrechen. Er läuft ein mit Graffitis übersätes Treppenhaus hinunter und überquert einen Hof. In der Toreinfahrt bleibt er stehen. „Hier“, sagt er, und zeigt auf ein vernageltes Fenster, „mein Traum-Ort!“ Es handelt sich um die ehemalige Pförtnerloge der Firma Berthold, die bis vor 50 Jahren in den Kreuzberger Backsteingebäuden Schriften goss. So, wie es aussieht, plant Herzog einen Cannabis-Kiosk mit Durchreiche.

Doch er schüttelt den Kopf. Dahinter liege ein größerer Raum, der sich eigne, „die Droge zu testen und zu erwerben“. Außerdem habe ihm der Pflegedienst für Behinderte, der gegenüber sein Büro hat, ein Zimmer angeboten. Auch nicht unpraktisch, findet Herzog. Dann wäre sein Geschäft „rollstuhlgerecht“.

Schweigend läuft er durch den Berliner Schneegriesel in seine Anwaltskanzlei zurück. Mehr gibt es zu seinem Laden noch nicht zu sagen.

Die Geschäftsräume sind das geringste Problem. Während Länder wie Kanada und Uruguay und US-Bundesstaaten wie Colorado und Kalifornien die Droge freigegeben haben, ist Cannabis in der Bundesrepublik verboten – außer als Medizin. An einen Laden für den Freizeitgebrauch, wie er Thomas Herzog vorschwebt, ist bei der Rechtslage nicht zu denken.

Zwar hat sich in Deutschland eine mächtige Lobby formiert, die sich für die Pflanze stark macht. Sie reicht vom Deutschen Hanfverband, der nach eigener Auskunft von 200 deutschen und internationalen Firmensponsoren unterstützt wird, bis zum ehemaligen Außenminister Joschka Fischer, der sich vom kanadischen Cannabis-Produktionsunternehmen Tilray verpflichten ließ. Doch sie alle haben bislang nicht viel erreicht. Das deutsche Cannabis-Verbot erweist sich als robust.

Dieser Mann also, Thomas Herzog, versucht nun, es auf juristischem Weg anzugreifen. „Rechtsanwalt im Rentenalter will Cannabis-Fachgeschäft betreiben.“ So ist der Schriftsatz ans Gericht etikettiert, der im Internet unter cannabisklage.de zu finden ist. Die Beklagte ist die Bundesregierung. Durch das Verbot von Cannabis, argumentiert Herzog, werde er in seinem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Das klingt spitzfindig. Das Ganze ist auch ein Schelmenstück: der Angriff auf das Cannabis-Verbot von ungewöhnlicher Seite, dem Verwaltungsrecht. Das gab es so noch nie. Kann das klappen?

Der Krieg gegen die Drogen war von Beginn an zum Scheitern verdammt und sollte deswegen beendet werden. Es wird Zeit neue, progressive Wege zu gehen, da die alten Methoden zu nichts führen.

schreibt NutzerIn margin_call

Die Kanzlei, in der Herzog arbeitet, liegt im dritten Stock der alten Schriftgießerei an der Gneisenaustraße, im Mehringhof. Zu seinem Büro geht es einen grell beleuchteten Gang entlang, der mit historischen Politplakaten – gegen die Räumung der Hamburger Hafenstraße zum Beispiel und gegen Berlins Olympiabewerbung – dekoriert ist. Zu Joschka Fischers Beiratsmandat bei Tilray sagt Herzog knapp: „Ist bestimmt einträglich für ihn.“

Der Mehringhof war früher eine Hochburg der West-Berliner Hausbesetzerszene, obwohl er selbst nie besetzt war. Heute ist er mit seinen vielen linken Vereinen und Projekten ein Relikt des alten Kreuzbergs. „Ich habe mit anderen Mietern gesprochen“, sagt Herzog. „Die fanden, dass so ein Laden hier gut reinpassen würde.“ Er verfolge „kein Gewinnstreben“. Fachgeschäft, das klingt, als habe er eine profunde Kennerschaft von Hanfprodukten und ihren spezifischen Wirkungen. Doch zu seiner Eignung will er sich nicht äußern. Die Frage, ob er kifft, blockt er ab. „Dazu werde ich nichts sagen. Das könnte mich meine Zulassung als Anwalt kosten.“ Kiffen, sagt Herzog, gehe nicht mit dem Bild zusammen, das ein Anwalt bieten soll.

Er schließt sein Büro auf. An einer Seitenwand ein schmales Regal, an dem seine Robe hängt, in einer Zimmerecke ein Plastikkoffer für die vielen Dienstreisen, vor dem Fenster zwei rote Amaryllis. Er sei Blumenliebhaber, sagt Herzog, jeden Samstag kaufe er neue bei einem früheren Mandanten, der einen Stand auf dem Schöneberger Winterfeldtmarkt betreibe. Herzog hat ihn mal wegen eines Demonstrationsdelikts vertreten.

In den 70er Jahren ist Thomas Herzog von Würzburg nach West-Berlin gezogen. Damals gehörten Prozesse wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu seinem Tagewerk. Seine Stammklientel war die linke Szene. Zum Cannabis sei er in den 80ern gekommen, als ihn Bekannte um Beistand vor Gericht baten.

Über die Umstände will er nichts sagen. Herzog ist ein freundlicher, aber wenig auskunftsfreudiger Mann. Kein Mandant soll sich in seinen Schilderungen wiedererkennen. Damals, erzählt er, hätten Polizeibeamte mitunter Cannabisstauden nicht erkannt. Heute flögen sie in Hubschraubern mit Wärmebildkameras über die Stadt, um Pflanzungen von Cannabis zu entdecken, das nur bei höheren Temperaturen den berauschenden Wirkstoff THC produziert.

Gewissermaßen kann man sagen, dass sein ganzes bisheriges Berufsleben auf diese Klage, diesen kühnen Versuch, das Cannabis-Verbot im Alleingang zu kippen, zugelaufen ist. In 30 Jahren hat Herzog hunderte Kiffer vertreten. Seit einiger Zeit nimmt er nur noch neue Mandanten an, wenn die wegen Drogendelikten angeklagt sind. Da war die aidskranke Frau, die 2011 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, weil sie fünf Hanfpflanzen besaß, um sich selbst damit zu behandeln. Ein paar Jahre später wurde sie vom selben Richter für dasselbe Delikt freigesprochen.

Auch im Justizapparat haben manche ihre Haltung zu Cannabis geändert. Andere aber nicht. Gerade ist Herzog aus Bamberg zurückgekehrt, wo er einen Anfang-Fünfzig-Jährigen vor Gericht vertreten hat, der mit anderen zehn Kilo Marihuana verkaufen wollte und dabei an einen V-Mann geriet. Der Mann wurde zu vier Jahren und vier Monaten verurteilt. „Ich habe oft erlebt, wie Menschen ins Gefängnis mussten, ihre Wohnung und ihre Arbeit verloren haben“, sagt Herzog.

Wenn er in seiner Klage persönlich argumentiert, verfolgt er ein politisches Ziel: die Entkriminalisierung der Droge. Die deutsche Cannabis-Gesetzgebung sei „absurd“, sagt er. Er bringt seine Grundrechte dagegen in Stellung. Der Staat dürfe die Handlungsfreiheit seiner Bürger nur einschränken, wenn die Rechte Dritter verletzt sind. Das sei aber nicht der Fall. Zwar wäre Cannabis nicht automatisch frei, wenn Herzog Recht bekäme, aber die Richter würden die Bundesregierung anweisen, die Droge zu liberalisieren.

Allein durch die Legalisierung sind die Prämissen realisierbar, die wir dringend brauchen: Regulierung, Kontrolle, Lizenzierung! Denn die 'Liberalisierung' des Drogenmarktes ist in Wirklichkeit eine Entliberalisierung, liberaler als ein Schwarzmarkt kann und will ein Weißmarkt nicht sein. 

schreibt NutzerIn mogberlin

Für Richter der ersten Instanz eine weitreichende Entscheidung. Vielleicht hat die zuständige Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts deshalb Herzogs Klage dreieinhalb Jahre liegen lassen und dann einen Streitwert von 50 000 Euro festgesetzt. Aus dem Streitwert berechnen sich die Gerichtskosten, die mitunter abschreckende Wirkung zeigen. Doch Herzog zahlte die 1638 Euro. Ende November haben die Richter seine Klage dann in einem anderthalbstündigen Prozess als „unzulässig“ abgewiesen. Sie seien nicht zuständig.

„Das war erst der Anfang“, sagt Herzog. Sein Anwalt sitze bereits an einer Klage, um die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht durchzusetzen. Immerhin sei er am Prozesstag mit vollem Namen im U-Bahn-Fernsehen genannt worden, erzählt er amüsiert. In den Tagen danach hätten ihm in den Gängen des Strafgerichts in Moabit sogar ein paar Richter und Staatsanwälte zur Idee gratuliert, das Cannabisverbot mal auf andere Art anzugehen.

Genaugenommen stammt diese Idee nicht von Thomas Herzog, sondern von Volker Gerloff. Am Tag, nachdem Herzog zu den Räumen geführt hatte, die mal ein Grasparadies werden sollen, sitzt Gerloff im Café „Übersee“ in der Bergmannstraße. Er ist fast dreißig Jahre jünger als Herzog. Randlose Brille, rundes Gesicht. Früher waren die beiden Männer Kollegen im Mehringhof. Bis heute sind sie befreundet. „Tommi hat immer gesagt: ,Wenn ich mal aufhöre als Anwalt, will ich so einen Laden eröffnen. Bis dahin wird es ja wohl erlaubt sein'“, erzählt Gerloff. Vor ein paar Jahren habe Herzog einmal Zweifel geäußert. „Ob ich's noch erlebe?“

Da sei ihm, Gerloff, ein früherer Mandant eingefallen. Gerloff hatte ihn in einer anderen Angelegenheit vertreten. Der Mann erzählte, dass er sich mal ans Berliner Verwaltungsgericht gewandt hatte, weil er legal kiffen wollte. „Er hatte dem Gericht ziemlich wüste Briefe geschrieben“, sagt Gerloff: „Ich will kiffen. Das ist mein Recht!'“ Der zuständige Richter habe geurteilt, dass sein Anliegen berechtigt sein könnte, wenn es juristisch besser vorgetragen worden wäre. In der Urteilsbegründung habe er sogar die Idee aufgebracht, die Bundesregierung zu verklagen, dass sie eine Rechtsverordnung erlasse, um so Cannabis freizugeben.

Gerloff hat also das Gericht nur beim Wort genommen. Dabei ist sein Ansatzpunkt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, regelmäßig wissenschaftliche Studien zu Cannabis zu verfolgen, um die Substanz, sollte sie sich als wenig schädlich erweisen, freizugeben. Gerloff durchforstete das vielfältige Studienmaterial. 91 Seiten hat er zusammengeschrieben. Sein Ziel sei es, sagt er, die „ideologisch verseuchte“ politische Diskussion aufzubrechen. Nüchtern hätten die Richter Experten laden und befragen können. Nun hofft er auf die nächste Instanz.

Eine Crowdfunding-Plattform hat ihre Hilfe angeboten. Sonst ist wenig finanzielle Hilfe zu erwarten. Der Hanfverband plant eine eigene Justizkampagne. Sein Angriffspunkt ist die selbe Passage im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Doch anstatt sich wie Herzog durch die Instanzen zu kämpfen, plant der Hanfverband die Abkürzung: Von Anwälten soll eine Vorlage erstellt werden, mit der sich Richter direkt ans Bundesverfassungsgericht wenden sollen.

Das Hanf-Museum hat selbst kein Geld, aber immerhin Sympathisanten bei Herzogs Prozess vorbei geschickt. Einige davon bezogen Cannabis als Arznei und drehten sich in den Gerichtsfluren medienwirksam Joints.

Es gibt Menschen und Organisationen, die warnen eindringlich vor einer Legalisierung. Weil Hanfkonsum zu Depressionen und Psychosen führen, besonders bei Jugendlichen das Gehirn schädigen kann. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, fordert eine flächendeckende Aufklärung über Cannabis an Schulen und nannte die Cannabis-Legalisierung in Kanada im vergangenen Herbst „eine Kapitulation“ und einen Schritt in die falsche Richtung.

Am Donnerstagabend vergangener Woche läuft Thomas Herzog durch die mit Hanf-Spinnrädern und Cannabis-Agitprop-Kunst dekorierten Ausstellungsräume des Museums am Mühlendamm. Einmal im Monat bietet er hier kostenlose Rechtsberatung an. Rolf Ebbinghaus, einer der Gründer des Museums, begrüßt Herzog neben einer kleinen Hanf-Plantage hinter Glas – es handelt sich um die Sorte Fedora 17, die kaum THC enthält.

Die Cannabisstauden im Kellergeschoss wiederum, wo die beiden Männer nun hingehen, sind aus Plastik. Ebbinghaus bietet Herzog einen Hanf-Tee an, der hier im Café ausgeschenkt wird. Doch der nimmt lieber Mineralwasser. „Dass ausgerechnet Tommis kleine Klage die Axt ist, um das Cannabis-Verbot zu fällen – ich kann es mir schwer vorstellen“, sagt Ebbinghaus. 25 Jahre habe er selbst vergeblich für die Freigabe gekämpft.

Herzog hält dagegen, dass der pragmatische Umgang anderer Länder mit der Droge auf Deutschland abfärbe. In New York werde die Legalisierung erwogen, um mit den Steuereinahmen das marode U-Bahnsystem zu sanieren. „Berlin könnte mit dem Geld Häuser kaufen und günstig vermieten“, sagt er. Die Bundesrepublik hänge nur fünf bis zehn Jahre hinterher.

Doch für seinen Laden wird die Zeit knapp. Bis auf weiteres muss Herzog vor Gericht. Ende Februar steht der nächste große Prozess in Potsdam an. Seinem Mandanten wir Cannabis-Handel als Bandenkriminalität vorgeworfen. Strafrahmen: Fünf bis 15 Jahre.

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