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Die Anpassung des Geschlechtseintrags bleibt mit Hürden verbunden.
© Getty Images/iStockphoto

Folgen des Transsexuellengesetzes: Trans Menschen werden für Zwangs-OPs nicht entschädigt

Der UN-Menschenrechtsrat empfiehlt trans Menschen zu entschädigen, die sich zwangssterilisieren lassen mussten. Das Innenministerium will davon nicht wissen.

Es ist fast vierzig Jahre her, dass das Transsexuellengesetz 1981 in Deutschland in Kraft trat. Festgelegt war darin unter anderem, dass trans Menschen ihren Personenstand nur ändern dürfen, wenn sie dauerhaft fortpflanzungsunfähig sind und sich auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen haben. Der Staat verlangte also eine Zwangsterilisation. Trans Menschen, die ihren Personenstand angleichen wollten, waren gezwungen, operative Eingriffe vornehmen zu lassen. Dreißig Jahre lang hatte diese Vorschrift Bestand. Erst 2011 erklärte sie das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig: „Eine vom Staat verordnete Operation ist unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.“

Doch wie geht man mit den Menschen um, die unter einem Gesetz leiden mussten, das dreißig Jahre lang Gültigkeit besaß? Was kann man für Menschen tun, die in dieser Zeit dazu gezwungen wurden, sich sterilisieren zu lassen – oder sich gezwungenermaßen operativen Eingriffen unterzogen?

Die UN schlagen einen Entschädigungsfonds vor

Beim sogenannten „allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahren“ der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review) wird seit 2007 in regelmäßigen Abständen die Menschenrechtslage in den 193 beteiligten Nationen überprüft. Grundlage dafür ist die Charta der Vereinten Nationen. Deutschland wurde in den Jahren 2009, 2013 und zuletzt im Jahr 2018 einer solchen Überprüfung unterzogen. Dabei sprach der UN-Menschenrechtsrat die Empfehlung aus, einen „Entschädigungsfonds für Personen einzurichten, die sich für eine Anerkennung ihres Geschlechts zwischen 1981 und 2011 zwangsweise sterilisieren lassen mussten oder nicht gewollte geschlechtsangleichende Behandlungen erfahren haben“.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Kai Gehring fragte jetzt bei der Bundesregierung nach, welche konkreten Konsequenzen aus dieser Empfehlung gezogen werden und mit welchen Fachverbänden man sich zusammengesetzt habe, um über einen möglichen Entschädigungsfonds zu diskutieren.

Grüne kritisieren "Ignoranz" der Bundesregierung

Die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat fällt ernüchternd aus: „Die Bundesregierung hat die Empfehlung zur Kenntnis genommen; nach Ansicht der Bundesregierung besteht kein Bedarf an solchen Maßnahmen.“ Kai Gehring zeigt sich enttäuscht über die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung: „Die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber der Lebenswirklichkeit von transgeschlechtlichen Menschen ist völlig inakzeptabel“, sagte er dem Tagesspiegel. Entsetzt zeigt sich der Abgeordnete auch darüber, dass das Ministerium von Horst Seehofer kein Interesse daran zeigte, sich mit Betroffenenverbänden zusammenzusetzen: „Ohne ein einziges Gespräch mit den Fachverbänden zu führen, schlägt das Innenministerium die Forderung Schwedens im UN-Menschenrechtsrat in den Wind.“

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Wie wenig Bereitschaft es im Bundesinnenministerium zurzeit gibt, sich zur Verbesserung der gesellschaftlichen Situation von trans Menschen einzusetzen, wird für Gehring auch an der Debatte um die Reform des Transsexuellengesetzes deutlich. Die Vorschläge der Großen Koalition bleiben weit hinter den Erwartungen von Fachverbänden zurück, unter anderem, weil die Angleichung des Geschlechtseintrages weiter von einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Begutachtung abhängig gemacht und vor Gericht entschieden werden soll. „Wir Grüne im Bundestag werden nicht locker lassen, bis das TSG endlich durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung ersetzt wurde“, sagt Gehring.

Viele Proteste gegen Reform des Transsexuellengesetzes

Erst vor wenigen Tagen hatten zahlreiche Verbände den Gesetzentwurf in einem offenen Brief an die scheidende Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) scharf kritisiert. Die geplante Reform bleib "weit hinter internationalen Standards zurück", heißt es - und widerspreche dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit. Das würden alle Stellungnahmen zeigen, die zu dem Gesetzentwurf abgegeben wurden. "Nach diesen Stellungnahmen sind Fremdbestimmung und Pathologisierungen jeder Art im gesetzgeberischen Umgang mit diesen Menschen unangemessen, sogar diskriminierend. Im Kontrast zu bewährten Regelungen in anderen europäischen Ländern bleiben im deutschen Recht die Fremdbestimmung und eine definitorische Ausgrenzung die bestimmenden Motive", heißt es in dem Brief.

Offenbar auch wegen der Proteste ist die Reform vom federführenden Justizministerium anders als geplant bislang nicht im Bundeskabinett eingebracht worden. Barley hatte unlängst laut "Queer.de" allerdings gesagt, der Entwurf enthalte "viele Verbesserungen", für anderes brauche man noch ein wenig Zeit. Wenn die Community den Entwurf nicht wolle, könne man die Reform aber auch sein lassen: "Dann lassen wir den Zustand, der jetzt ist."

Linus Giese

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