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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
© imago images/Christian Spicker

Kabinettsbeschluss zu Konversionstherapien: Spahn verschärft Verbot von „Homo-Umpolungen“

Bundesgesundheitsminister Spahn ändert den Gesetzentwurf zum Verbot von „Homo-Heilungen“. Ausnahmen bei Heranwachsenden werden gestrichen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Pläne für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität verschärft. Der Gesetzentwurf wurde an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

„Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorab. „Vorher gab es Ausnahmen für Heranwachsende. Das wurde gestrichen, denn gerade in dieser Altersphase finden die meisten Therapieversuche statt. Daher wird auch bei 16- bis 18-Jährigen die Konversionstherapie künftig verboten.“ Diese sei „viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte“

Das Verbot soll im Strafrecht verankert werden. „Selbst Werbung, das Anbieten und das Vermitteln von Konversionstherapie soll übrigens verboten sein. Darauf steht dann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro“, erklärte der Minister.

Er setze auf den Abschreckungseffekt: „Momentan werden Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr bis zu 2000 Konversionstherapien durchgeführt.“

Jens Spahn setzt auf den Abschreckungseffekt des Verbots von Konversionstherapien

Mit Konversionstherapien sind psychotherapeutische Methoden gemeint, die das Ziel haben, Homosexualität zu „heilen“. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die behauptete Wirkung gibt es wissenschaftlich nicht. Nachgewiesen ist ganz im Gegenteil, dass diese Behandlungen schädliche Folgen haben: wie Depressivität, Angst, erhöhtes Suizidrisiko und gesellschaftliche Stigmatisierung.

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In einem ersten Entwurf, der im November bekannt wurde, sollte es noch Ausnahmen von dem Verbot für 16- bis 18-Jährige geben - und zwar, wenn der Behandler den Nachweis erbringen kann, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt. Diese Einschränkung war von Verbänden und von der Opposition kritisiert worden.

Die SPD will sich für ein möglichst weitgehendes Verbot einsetzen

Bei einwilligungsfähigen Volljährigen sollen diese Behandlungen zwar weiterhin grundsätzlich zulässig sein. Das gilt aber nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Willensmangel“ unterliegen - bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.

Das könnte in der Praxis eine weitreichende Wirkung in Richtung Verbot haben. Denn theoretisch müssten Behandler ihre Klienten auch umfassend über die schädlichen Folgen und den nicht nachgewiesenen Nutzen informieren, wollen sie sich nicht strafbar machen. Sie könnten im nachhinein von den behandelten Personen verklagt werden, wenn sie diese Informationen vorenthalten.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, kündigte eine genaue Prüfung des Kabinettsentwurfs an. Ihre Fraktion werde sich im parlamentarischen Verfahren für ein möglichst weitgehendes Verbot einsetzen. „Ich würde mir ein umfassendes Verbot der sogenannten Konversionstherapie auch für Erwachsene wünschen, das ist allerdings rechtlich schwer umsetzbar.“ Im Kabinettsentwurf sei ein Verbot bei allen Minderjährigen vorgesehen, dies sei eine klare Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf. (dpa)

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