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Europaflaggen vor der Europäischen Kommission in Brüssel.
© Matthias Balk/dpa

Rechte von Lesben und Schwulen: Polen legt Veto gegen EU-Erklärung zu Grundrechten ein

Polen hat sich als einziges EU-Land geweigert, eine Erklärung zur europäischen Grundrechtecharta mitzutragen – wegen einer Passage zu Homosexuellenrechten.

Bei Beratungen über die Umsetzung der europäischen Grundrechte-Charta ist es am Donnerstag im Kreis der EU-Justizminister zum Eklat mit Polen gekommen. Das Land protestierte nach Angaben von Diplomaten gegen einen Hinweis auf die Diskriminierung von Schwulen und Lesben und trug eine geplante Erklärung der Minister nicht mit. Der österreichische Verfassungsminister Josef Moser bestätigte den Vorgang am Abend.

Teilnehmer berichteten aus der Sitzung, die Spannung im Raum sei deutlich spürbar gewesen. Einige Vertreter hätten es als Schande bezeichnet, dass sich die EU-Länder nicht auf eine gemeinsame Position beim Thema Grundrechte hätten einigen können. „Das ist ein präzedenzloser Vorgang“, hieß es in Teilnehmerkreisen.

Wie Polen sein Veto begründet

Polen begründete sein Veto damit, dass in der Erklärung nicht auch der Schutz für Christen und Juden vor Diskriminierung „in gleicher Weise wie LGBT-Personen, Kinder von Immigranten oder Frauen“ betont worden sei. Religiöser Hass vergifte Europa und untergrabe demokratische Prinzipien, hieß es in einer Mitteilung des polnischen Justizministeriums. Polen verstehe sich als Verteidiger der Grundrechte und achte diese selbstverständlich.

Polen steht seit knapp einem Jahr wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten am Pranger. Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren eröffnet, weil sie die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung als Risiko für die Gewaltenteilung sieht. Der Konflikt am Donnerstag hatte damit allerdings nicht direkt zu tun.

Einstimmigkeit erforderlich

Zur Debatte stand eine offizielle Erklärung - sogenannte Ratsschlussfolgerungen - zur Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die jedes Jahr abgegeben wird. Neben allgemeinen Bekenntnissen zur EU als Wertegemeinschaft mit Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit enthält sie eine Art Bilanz zum Stand der Grundrechte in der EU.

Der Streit mit Polen entzündete sich nach Angaben von Teilnehmern an einer Passage mit dem Hinweis, dass sexuelle Minderheiten häufig Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Hass seien. Man nehme die Maßnahmen der EU-Kommission zur Förderung der Gleichstellung von LGBT-Personen mit Interesse zur Kenntnis. Diese Formulierung habe Polen nicht mittragen wollen, hieß es.

Da Einstimmigkeit erforderlich war, kam der Beschluss nicht zustande. Stattdessen gab es eine gleichlautende Erklärung des Ratsvorsitzes Österreich, der sich alle anderen EU-Staaten bis auf Polen anschlossen. Minister Moser sagte, damit habe „der Rat sich mit Ausnahme im Wesentlichen der Stimme von Polen zu den Grundrechten bekannt“.

Polen hat sich schon einmal in ähnlicher Weise isoliert

Für Österreich sei entscheidend, dass bei Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit keine Abstriche gemacht würden. Gerade die Rechtsstaatlichkeit sei „die Grundlage des gegenseitigen Vertrauens und ohne ein Rule of Law ist ein gegenseitiges Vertrauen nicht möglich“. Man werde hier weiter mit Polen „Kontakt halten“ und auch bei „anderen Dossiers versuchen, immer wieder die Polen auch als Partner zu haben“.

Die nationalkonservative Regierung in Warschau hatte sich 2017 bei einem EU-Gipfel schon einmal in ähnlicher Weise isoliert: Damals versuchte das Land als einziges, die Bestätigung des aus Polen stammenden Ratspräsidenten Donald Tusk im Amt zu verhindern. (dpa)

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