zum Hauptinhalt
In Österreich dürfen ab 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
© Axel Heimken/dpa

Gleichstellung: Oberstes Gericht gibt in Österreich Weg für Ehe für alle frei

Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied am Montag, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ab 2019 zu öffnen. Im Parlament war das bisher an ÖVP und FPÖ gescheitert.

In Österreich sollen ab 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Der Verfassungsgerichtshof machte am Montag den Weg für die Ehe für alle frei, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Mitte Oktober war eine Prüfung der bisherigen gesetzliche Regelung, nach der eine Eheschließung nur zwischen Mann und Frau möglich ist, eingeleitet worden.

Begründet wurde die Entscheidung für die Ehe für alle mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offenlegen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden", heißt es wörtlich in der Erkenntnis des Gerichts.

Die alte Regelung läuft nun am 31. Dezember 2018 aus, sollte der Gesetzgeber nichts anderes beschließen. Gleichzeitig wird dann Hetero-Paaren eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht. Im Parlament hatten bisher die ÖVP und die FPÖ eine Öffnung der Ehe blockiert. (Tsp)

Zur Startseite