Volksentscheid: Ehe-für-alle-Verbot in Rumänien gescheitert
Initiatoren eines Volksentscheids wollten in Rumäniens Verfassung die traditionelle Mann-Frau-Ehe festschreiben. Doch sie scheiterten an geringer Beteiligung.
In Rumänien ist die Festschreibung der traditionellen Ehe in der Verfassung bei einem Volksentscheid gescheitert. Die Initiatoren des Volksentscheids verfehlten die notwendige Wahlbeteiligung von mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten deutlich. Nach Angaben der Wahlkommission vom späten Sonntagabend nahmen nur 20,4 Prozent der Stimmberechtigten an dem Referendum teil.
Damit bleibt die Ehe in der Verfassung geschlechtsneutral als Bund zwischen „Ehegatten“ definiert. Besonders die sozialdemokratische Regierung und Kirchen hatten gemeinsam mit dem Aktionsbündnis „Koalition für die Familie“ massiv dafür geworben, dass in der Verfassung gleichgeschlechtliche Ehen ausgeschlossen werden. Sie wollten im Grundgesetz festlegen, dass die Ehe „von einem Mann und einer Frau“ gebildet werde. Bisher ist sie nur in einem einfachen Gesetz so definiert.
Menschenrechtsorganisationen hatten zum Boykott des Volksentscheids aufgerufen
Menschenrechtsorganisationen und Regierungsgegner hatten zum Boykott des Volksentscheids aufgerufen. Sie sahen in der geplanten Verfassungsänderung einen Rückschritt für die Gesellschaft und die Demokratie. Zudem warfen sie der Regierung vor, mit dem Referendum für das „Homo-Ehen-Verbot“ von eigenen Skandalen ablenken zu wollen. Die Regierung hatte die Volksabstimmung eigens auf zwei Tage ausgedehnt, um das Erreichen des Beteiligungsquorums von 30 Prozent der Stimmberechtigten zu erleichtern.
Die von politischen und christlichen Gruppen gegründete „Koalition für die Familie“ hatte 2016 fast drei Millionen Unterschriften gegen gleichgeschlechtliche Ehen gesammelt und so den Volksentscheid durchgesetzt. Auch das Parlament hatte sich für diese Verfassungsänderung ausgesprochen. Für die „Ehe für alle“ machte sich keine Fraktion stark. Die angestrebte Verfassungsänderung hätte verhindert, dass das Parlament mit einfacher Mehrheit gleichgeschlechtlichen Paaren das Heiraten erlauben kann. (KNA)
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