Regenbogenflaggen-Streit zum CSD: Antidiskriminierungsstelle darf doch flaggen
Das Verbot ist aufgehoben: Die Antidiskriminierungsstelle darf jetzt doch die Regenbogenflagge hissen. Vorausgegangen war ein Streit mit dem Bundesbildungsministerium und der Immobilienanstalt des Bundes.
Quasi in letzter Minute vor dem Christopher Street Day darf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jetzt doch vor ihrem Eingang die Regenbogenflagge hissen. Das gab die Stelle am Freitagnachmittag auf Facebook bekannt.
"Wir sind sehr froh, dass es doch noch geklappt hat", sagte Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, dem Tagesspiegel.
Vorausgegangen war ein Streit um das Hissen der Fahne mit den Farben der homosexuellen Emanzipationsbewegung. In der Pride-Saison zeigen auch einige Ministerien und Bundesbehörden Regenbogenflagge. Zumindest, wenn sie von der SPD geführt werden: Vor dem Familienministerium zum Beispiel und dem Justizministerium wehen Regenbogen-Flaggen.
Ausgerechnet vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Kapelle-Ufer blieb der Fahnenmast jedoch bis zum Freitag leer - und das, obwohl dort im vergangenen Jahr die Fahne noch wehte und die Behörde sich regelmäßig mit LGBTI-Themen beschäftigt.
Zuvor gab es ein Verbot
Der Grund: Der Antidiskriminierungsstelle war das Hissen der Fahne verboten worden. „Zum Berliner CSD sollte auch in diesem Jahr vor unserem Haus die Regenbogenflagge wehen. Leider wurde das Hissen der Flagge vor dem Dienstgebäude diesmal untersagt“, so postete es die Behörde noch am Donnerstag auf Facebook.
Indirekt machte die Antidiskriminierungsstelle das Bundesbildungsministerium (BMBF) für das Flaggenverbot verantwortlich, in dessen Gebäude die Behörde sitzt: „Unsere Liegenschaft befindet sich nicht auf dem Areal eines SPD-geführten Ministeriums…“, antwortete die Stelle auf User-Nachfragen vielsagend, und weiter: „Rückgrat haben wir, aber nicht den Schlüssel zum Fahnenmast.“
Dem Vernehmen nach soll das von der CDU-Politikerin Johanna Wanka geführte Bildungsministerium über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) das Hissen verboten haben. Das Bildungsministerium ist Hauptmieter des Gebäudes, das der Bima gehört. Dabei soll das Bildungsministerium auf den Flaggenerlass des Innenministeriums verwiesen haben. Der Erlass regelt detailliert, wie Dienstgebäude des Bundes flaggen dürfen. Die Regenbogenfahne ist dabei nicht vorgesehen.
Das BMBF weist den Vorwurf zurück
Das Bundesbildungsministerium stritt allerdings ab, mit dem Vorgang etwas zu tun zu haben. Die Fahnenmasten am Seiteneingang zur Antidiskriminierungsstelle würden zum Bundesfamilienministerium gehören: "Die Beflaggung liegt einzig in der Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts", teilt ein Sprecher mit: "Das BMFSFJ sollte erklären können, warum es welche Flagge hat hissen lassen oder halt auch nicht." Die Antidiskriminierungsstelle gehört verwaltungstechnisch zum Familienministerium, auch wenn sie bei Wanka im Haus sitzt.
Dass nun ausgerechnet das Familienministerium die Flagge verhindertet haben sollte, erschien aber ausgeschlossen: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat sich auch in der Vergangenheit schon über den Flaggenerlass hinweggesetzt - und hisste ja auch dieses Jahr wieder die Regenbogenfahne.
Offenbar verschanzte sich das Bildungsministerium hinter der Immobilienanstalt - darauf ließ auch eine Antwort von Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle, schließen. Er sagte auf Anfrage: "Nach unseren Informationen hat der Staatssekretär des BMFSFJ die Bima angewiesen, die Flagge zu hissen. Die Bima weigert sich aber, dem Folge zu leisten, weil einzig und alleine sie laut Flaggenerlass für angemietete Liegenschaften das Entscheidungsrecht habe."
Die Antidiskriminierungsstelle hatte das Problem zunächst auf eine andere Weise gelöst: Sie hängte am Freitag eine Regenbogenfahne ins Fenster und wünschte per Facebook einen guten CSD.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben antwortete auf eine Anfrage des Tagesspiegels am Freitagnachmittag folgendermaßen: "Wenn die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom Nutzer bei der Beflaggung von Dienstgebäuden einbezogen wird, richtet sie sich nach dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Lediglich eine Beflaggung mit hoheitlichen Staatssymbolen ist erlaubt, um die bundesstaatliche Neutralität zu gewährleisten."
Mehr LGBTI-Themen finden Sie auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels. Themenanregungen und Kritik gern im Kommentarbereich etwas weiter unten auf dieser Seite oder mailen Sie uns an: queer@tagesspiegel.de.
Folgen Sie dem Queerspiegel auf Twitter: