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Ein Hubschrauber füllt Wasser in das Dorf Pefki auf der Insel Euböa.
© dpa/Petros Karadjias/AP

Urlaub in Griechenland, Türkei und Italien: Waldbrände in Südeuropa – Was Touristen jetzt wissen müssen

Wo in Südeuropa wüten die Flammen? Welche Orte sind am schlimmsten betroffen? Können Reisen noch storniert werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Lange hat es gedauert, bis Urlaub wieder möglich war. Die Corona-Pandemie stand einer unbeschwerten Reisezeit im Weg, teilweise noch immer. Jetzt jedoch gehen Bilder von Bränden aus der Türkei, Griechenland und Italien um die Welt. Zahlreiche Feuer toben in den beliebten Urlaubsländern Südeuropas. Wie ist die aktuelle Lage und was bedeutet das für Reisende? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Regionen sind in der Türkei von Waldbränden betroffen?

Die Situation in der Türkei hat sich inzwischen etwas entspannt. Experten mahnen in der Türkei weiter zur Vorsicht. Auch in den nächsten Tagen soll es sehr heiß und trocken werden. Die Brandgefahr bleibt hoch.

Zwar sind im Südwesten des Landes nach offiziellen Angaben noch drei Brände nicht unter Kontrolle, Wohngebiete sind aber erst mal nicht mehr bedroht. Weil die Situation in Griechenland zurzeit schlimmer sei, werde man zwei Löschflugzeuge zum Nachbarn schicken, sagte Forstminister Bekir Pakdemirli am Montagabend.

Für den Tourismussektor sieht die Regierung kaum Probleme durch die Brände. Zu Beginn der Feuer habe es Absagen gegeben, mittlerweile nähmen die Buchungen aber wieder zu, sagte kürzlich der Tourismusminister Mehmet Nuri Ersoy. In der Region Antalya etwa haben die Brände nie akut Touristenhochburgen bedroht.

Das Dorf Kalemler in der Provinz Antalya, nachdem das Feuer in dem Ort gewütet hat.
Das Dorf Kalemler in der Provinz Antalya, nachdem das Feuer in dem Ort gewütet hat.
© dpa/Anne Pollmann

Im Urlaubsort Turunc sieht die Situation dagegen ganz anders aus. Das Küstendorf liegt 20 Kilometer von Marmaris entfernt in einer kleinen Bucht, umschlossen von Bergen. Einzig eine kurvige, schmale Straße führt in den Ort. Acht Tage lang habe es hier in den umliegenden Wäldern gebrannt, sagte ein Restaurantbesitzer der Deutschen Presse-Agentur. Am Strand hätten Touristen Schlange gestanden, um in Sicherheit gebracht zu werden.

Bewohner des Ortes erzählen, sie hätten tagelang gegen die Flammen an den steilen Hängen gekämpft, um den Brand fernzuhalten. Hilfe von Löschtanks und Flugzeugen sei erst nach Tagen gekommen. Der Ort ist unbeschadet davongekommen. Die Feuer sind mittlerweile gelöscht. Aber die Touristen sind fort.

Welche Regionen sind in Griechenland von Waldbränden betroffen?

Auf der griechischen Insel Euböa brannte es die achte Nacht in Folge. Vor der Ortschaft Kamatriades rückten am frühen Abend Hunderte Freiwillige an, um gemeinsam mit den Anwohnern und Feuerwehrleuten eine Menschenkette gegen die Wand aus Flammen zu bilden, die sich dem Ort näherte. Fernsehbilder zeigten große Gruppen junger Männer mit Rucksäcken und Masken, die sich einreihten.

Neben Kamatriades wurden die Ortschaften Istiaia und Avgaria in derselben Region evakuiert. Strom und Wasserversorgung sind in den Brandgebieten ausgefallen, die Feuerwehr musste das Wasser in Löschwagen anliefern. Viele der Helfer waren lediglich mit Zweigen bewaffnet, um die nahenden Flammen auszuschlagen. Löschflugzeuge und -hubschrauber können bei Dunkelheit nicht fliegen.

Lokale Jugendliche und Freiwillige warten darauf, die Feuerwehrleute auf der nördlichen Insel Euböa zu unterstützen.
Lokale Jugendliche und Freiwillige warten darauf, die Feuerwehrleute auf der nördlichen Insel Euböa zu unterstützen.
© AFP/Angelos Tzortzinis

In den vergangenen Tagen seien im ganzen Land 586 Feuer ausgebrochen, sagte Premier Kyriakos Mitsotakis am Montagabend in einer Fernsehansprache. Das Klima wolle er nicht als Entschuldigung für den Verlauf der Brände nehmen, sagte der Premier. Es sei aber sehr wohl der Grund für die schweren Brände: „Es ist offensichtlich, dass die Klimakrise an die Tür des Planeten klopft.“

Touristische Regionen sind in Griechenland jedoch kaum betroffen. Auf Euböa wurden mehrere Campingplätze frühzeitig evakuiert, Brände auf den Inseln Kreta und Rhodos schnell unter Kontrolle gebracht.

Welche Regionen sind in Italien von Waldbränden betroffen?

In Italien sind besonders der Süden des Mittelmeerlandes und die großen Inseln Sizilien und Sardinien betroffen. Dort lodern die Flammen auch in Touristengebieten.

Der italienische Katastrophenschutz erhält weiter zahlreiche Anfragen aus den Regionen für Luftunterstützung im Kampf gegen die Waldbrände. Die Löschflugzeuge und Hubschrauber flogen am Montag meist über brennende Gebiete im süditalienischen Kalabrien, auf der Insel Sizilien und im Latium, wo auch die Hauptstadt Rom liegt, wie die Zivilschutzbehörde am Abend in Rom mitteilte. Fünf Brände habe die Feuerwehr unter Kontrolle gebracht beziehungsweise gelöscht.

Die Zivilschutzbehörde betonte erneut, dass ein Großteil der Brände durch unvorsichtiges Verhalten oder mutwillig ausgelöst würden. Ein Kommandant der Carabinieri-Einheit für den Waldschutz sagte der Nachrichtenagentur Ansa am Montag, dass derzeit 70 Feuer in Italien wüteten, vor allem in Apulien, Sizilien und Kalabrien. Für Dienstag und Mittwoch gelte wegen der extremen Hitze höchste Alarmbereitschaft. Auf Sizilien und Sardinien rechnete der Katastrophenschutz mit teils bis zu 45 Grad Celsius.

Ein Hubschrauber wirft über einem Waldgebiet in Cugliari Wasser ab, um Flammen zu löschen.
Ein Hubschrauber wirft über einem Waldgebiet in Cugliari Wasser ab, um Flammen zu löschen.
© dpa/Alessandro Tocco/LaPresse

An der Ostküste Siziliens zerstörte ein Feuer einen Strand-Badebetrieb in der Nähe der Stadt Catania. An der Adriaküste evakuierten die Behörden zuletzt Hotels, Campingplätze und Häuser bei Bränden in Campomarino Lido, in der kleinen Region Molise. Große Schäden für Hotels gebe es bisher nicht, erklärte eine Sprecherin des italienischen Hotellerieverbandes Federalberghi zu Wochenbeginn.

Wie schätzt die deutsche Reisebranche die Gefahr für Reisen nach Südeuropa ein?

Die deutsche Reisebranche sieht die Sommersaison durch die verheerenden Brände in Teilen Griechenlands, der Türkei und Italiens derzeit nicht gefährdet. Insbesondere für die Menschen, die in den Gebieten lebten, seien die Brände eine einzige Katastrophe, erklärte der Reiseverband DRV am Montag auf Anfrage. „Urlaubshotels der deutschen Reiseveranstalter, insbesondere an den Küsten, sind - wenn überhaupt - aber nur marginal betroffen.“

[Mehr zum Thema: „Wir haben alles gepackt“ - Wie eine griechische Familie die schweren Waldbrände erlebt (T+)]

Die Branche verzeichnet den Angaben zufolge zwar wachsenden Informationsbedarf bei Urlaubern, die jetzt nach Griechenland oder in die Türkei reisen wollen. Sie erkundigten sich bei den Veranstaltern, ob ihre Urlaubsregion oder ihr Hotel von den Bränden betroffen sind. „Den Wunsch nach Stornierung oder Umbuchung gibt es allerdings kaum“, erklärte der DRV, der Veranstalter und Reisebüros vertritt. Die Veranstalter beobachteten die Situation vor Ort sehr genau, um im Fall der Fälle schnell zu reagieren.

Kann eine gebuchte Pauschalreise wegen der Brände kostenfrei storniert werden?

Vom Reisevertrag können Reisende jederzeit zurücktreten. Dabei können jedoch Stornogebühren anfallen. Diese entfallen, sobald im Urlaubsort außergewöhnlich Umstände auftreten. Wer erst in einigen Tagen oder Wochen in ein von Bränden betroffenes Gebiet fliegt, kann noch nicht auf das Recht auf kostenlosen Reiserücktritt zurückgreifen, da nicht vorhersagbar ist, wie sich die Lage entwickelt und zukünftig noch „erhebliche Beeinträchtigung“ vorliegen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Urlaubsort ist direkt betroffen: Die Umstände treten unmittelbar am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe auf und beeinträchtigen die Anreise oder die Durchführung der Reise erheblich.
  • Zeitliche Nähe zur Reise: Die Umstände müssen im zeitlichen Zusammenhang mit der Reise stehen.

Das gilt vor dem Reisebeginn.

Wer sich jedoch schon am Urlaubsort befindet, der kann:

  • Kündigen: Dafür müssen besondere Umstände, die den Urlaub beeinträchtigen, auftreten. Der oder die Reisende kann sich auch hier auf das Pauschalreiserecht berufen.
  • Zurückreisen: Dafür kommt der Reiseveranstalter auf. Er muss dafür sorgen, dass Reisende die Rückreise antreten können, sofern die An- und Abreise Teil der Reisebuchung waren. Ist eine Rückreise wegen der Umstände nicht möglich, muss der Veranstalter die Kosten einer Unterbringung für höchstens drei Tage übernehmen.
  • Hilfe beanspruchen: Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung muss der Reiseveranstalter beisteuern.

Entscheidend ist also die Lage vor Ort und nicht das persönliche Sicherheitsempfinden. Zudem kann auch der Reiseveranstalter die Reise absagen, wenn sie nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Die Kosten der Reise müssen dann innerhalb von 14 Tagen erstattet werden.

Werden die Waldbrände in der Türkei, Griechenland und Italien als außergewöhnliche Umstände eingestuft?

Die Verbraucherschutzzentrale erklärt dazu: Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen sind Ereignisse zu verstehen, die von Reisenden und dem Reiseveranstalter nicht kontrolliert werden können. Man nennt solche Ereignisse auch „höhere Gewalt“.

Dazu gehören unter anderem:

  • Vulkanausbrüche, Lawinenabgänge, Waldbrände, Erdbeben, Seebeben und andere Naturkatastrophen
  • Streiks von Fluglotsen
  • Kriege und politische Unruhen
  • schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten wie zum Beispiel Corona

Demnach zählen territorial beschränkte Unruhen, vereinzelte terroristische Anschläge oder Drohungen nicht zu solchen außergewöhnlichen Ereignissen, die eine kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise ermöglichen. Zur Einschätzung empfiehlt sich ein Blick auf die Mitteilungen des Auswärtigen Amtes:

Was gilt für Individualreisende, die einen Flug oder eine Unterkunft in von Waldbränden betroffene Gebiete gebucht haben?

Es gilt nach deutschem Recht: Kann eine Reiseleistung nicht erbracht werden, muss sie nicht bezahlt werden. Kann ein Flug in einen Zielort nicht stattfinden oder liegt die Unterkunft in einem von außergewöhnlichen Ereignissen betroffenen Gebiet, bekommt man sein Geld erstattet oder kann im Falle des Fluges einen Ersatzflug wählen.

Das gilt nicht für Unterkünfte, die direkt bei einem Eigentümer im Ausland gebucht wurden. Dann gilt das Recht des betreffenden Landes, so die Verbraucherschutzzentrale. (mit dpa)

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