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Bundesgerichtshof: Urteil erleichtert Musik-Sampeln

Darf Moses Pelham bei Kraftwerk kopieren, oder nicht? Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Ja, er darf, "um das kulturelle Schaffen zu fördern". Allerdings gibt es klare Grenzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken erleichtert. Künstler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kleine Tonfetzen aus Musikstücken entnehmen und daraus ein eigenes Werk schaffen, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. In dem Prozess ging es um eine Klage der Gruppe "Kraftwerk" gegen den Produzenten und Komponisten Moses Pelham.

Die Gruppe wirft Pelham vor, aus ihrem 1977 aufgenommenen Stück "Metall auf Metall" eine zweisekündige Rhythmus-Sequenz elektronisch kopiert und als fortlaufende Wiederholung dem mit Sabrina Setlur aufgenommenen Song "Nur mir" unterlegt zu haben. Der Fall ist allerdings noch nicht endgültig entschieden: Der BGH verwies das Verfahren zur neuen Prüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück.

Sampeln gehört zum Musiker-Alltag

Bei der Urteilsverkündung stellte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen. Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern. Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, die wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten. Für Melodien gelte diese Ausnahme allerdings nicht.

Das Sampeln von Musik gehört seit Anfang der 80er Jahre zum Musiker-Alltag. Dabei werden Teile eines Songs - manchmal der gesamte Chorus oder der Refrain, manchmal auch nur wenige Sekunden dauernde Soundschnipsel - aus einem Lied herausgenommen und mit anderen Sampels oder neu aufgenommenen Tönen zu einem neuen Song zusammengesetzt. Das Sampeln ist besonders im Hip-Hop und Techno verbreitet - ohne die Verwendung von Fragmenten anderer Songs wären diese Musikrichtungen in der heutigen Form nicht denkbar. (bai/dpa)

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